Verschlüsselung & Datensicherheit

Neben DSGVO nun auch Fluggastdatenspeicherung in Kraft

Neben DSGVO nun auch Fluggastdatenspeicherung
Ab sofort speichert die Polizei Reisedaten aller Auslandsflüge.

Name, Anschrift, Telefonnummer und IP-Adresse – diese und viele weitere Daten speichert das Bundeskriminalamt ab sofort von allen Passagieren von Auslandsflügen. Fünf Jahre lange dürfen Behörden die Daten speichern, analysieren und mit anderen Staaten teilen. Kritiker sprechen von einer Rasterfahndung.

Konsequente Überwachung der Auslandsflüge

Ganz gleich ob Kurzurlaub oder Langstreckenflug: Ab heute speichert das Bundeskriminalamt Informationen über Passagiere auf allen Flügen von und nach Deutschland für bis zu fünf Jahre. Unter anderem werden Name, Flugverbindung, Sitzplatz und spezielle Essenswünsche gespeichert, wie netzpolitik.org dazu informierte.

Die sogenannte Fluggastdatenspeicherung verpflichtet Airlines, eine lange Liste von Informationen über jeden Reisenden eines Auslandsflugs an das BKA zu übermitteln. Jeder Datensatz besteht aus bis zu 60 Einzeldaten. Fünf Jahre lang darf das BKA die Daten speichern, rastern und mit weiteren Datenbanken vergleichen. Nach sechs Monaten müssen diese Daten zwar „depersonalisiert“ werden, um nicht mehr unmittelbar einer bestimmten Person zugeordnet werden zu können. Eine richterliche Anordnung kann dies jedoch bei Bedarf rückgängig machen.

EU-Richtline

Grundlage für die massenhafte Speicherung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum heutigen Datum ein System zur Fluggastdatenspeicherung in ihren Ländern einzuführen. Dazu verabschiedete der Bundestag im letzten Jahr das sogenannte Fluggastdatengesetz. Bereits seit längerem bestehen Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten zwischen der EU und den USA, Australien und Kanada.

Zugriff für Geheimdienste

Neben dem BKA bekommen auch viele andere Institutionen Zugriff auf die sensiblen Daten aller Flugreisenden, darunter:

  • Landeskriminalämter
  • Bundespolizei
  • Verfassungsschutz
  • Militärischer Abschirmdienst
  • Bundesnachrichtendienst
  • Europol
  • andere Staaten

Jedes Jahr reisen 170 Millionen Menschen mit dem Flugzeug von oder nach Deutschland. Bei bis zu 60 einzelnen Daten pro Reisenden entsteht schnell ein riesiger Datenberg – mit immensen Kosten. Allein 78 Millionen Euro hat die Schaffung der neuen „Fluggastdatenzentralstelle“ gekostet, schätzt das Bundesinnenministerium. Jedes Jahr fallen weitere 65 Millionen Euro für deren Unterhalt an.

Kritische Stimmen

Auf der Strecke bleiben dabei Grund- und Bürgerrechte, warnen Kritiker. Der Abgleich von Reisemustern stelle „faktisch eine Rasterfahndung“ dar, schrieb Rechtsprofessor Clemens Arzt in einer Stellungnahme an den Bundestag. Der Jurist bezeichnet die Fluggastdatenspeicherung darin als

„eine völlig neue Dimension anlassloser Massenüberwachung“.

Grüne und Linke lehnen das Gesetz ab. Die massenhafte Speicherung setze die Unschuldsvermutung außer Kraft, kritisiert Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen.

 „Das massive, anlasslose Horten von Daten erhöht die Sicherheit nicht und gefährdet Grundrechte massiv. Sicherheitspolitisch ist es letztlich kontraproduktiv, da so der Blick für tatsächliche Gefahren und ihre zielgerichtete polizeiliche Abwehr erschwert wird“,

sagte von Notz gegenüber netzpolitik.org.

Fazit

Während die EU einerseits den Datenschutz durch die neue Grundverordnung stärke, zeige die zeitgleiche Einführung der Fluggastdatenspeicherung wie wenig sie sich für das Grundrecht interessiert, kritisiert Elke Stevens. Die Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft sagte gegenüber netzpolitik.org:

„Der Schutz personenbezogener Daten wird grundrechtswidrig verletzt. Dieser Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung kann man sich nicht entziehen. Eine Opt-Out-Lösung bleibt nur denen, die aufs Fliegen verzichten können und wollen.“

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