Verschlüsselung & Datensicherheit

BSI veröffentlicht Mindestanforderung für Cloud Dienstleister

BSI veröffentlicht Mindestanforderung für Cloud Dienstleister
Das BSI hat einen Anforderungskatalog für Cloud-Computing erstellt

Es gibt Mindestanforderungen für den Einsatz externer Cloud-Dienste. Wie diese konkret aussehen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun veröffentlicht. Während sie für Bundesbehörden eine Verpflichtung bedeuten, sollen sie für andere Organisationen eine Empfehlung sein.

Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste

Der Mindeststandard betrachtet die Phasen Beschaffung, Einsatz und Beendigung von Cloud-Diensten. Für jeden Prozess werden entsprechende Anforderungen zur Erhöhung der Informationssicherheit aufgestellt.

Relevante Sicherheitsanforderungen wurden dabei auch anhand bereits existierender Standards, Normen und Regelungen identifiziert. Relevante Quellen nach Auffassung des BSI:

Verpflichtung für Bundesbehörden

Stellen des Bundes haben bei einer Nutzung von externen Cloud-Diensten zu berücksichtigen, dass mindestens die Basisanforderungen des C5 vom Cloud-Anbieter erfüllt werden.

Richtungsweisender Mindeststandard

Dieser Mindeststandard greift die Themenkomplexe

  • Informationssicherheit,
  • Transparenz der Cloud-Diensterbringung und
  • Nachweis über diese Aspekte durch geeignete Prüfungen auf.
  • Rahmenbedingungen für die Cloud-Diensterbringung werden konkretisiert.

Zudem wird vorgegeben, wie die Prüfnachweise des Cloud-Anbieters für das Informationssicherheitsmanagement der jeweiligen Stelle des Bundes genutzt werden sollen. Daneben bleibt die Verantwortung für die IT-Objekte, die die Stelle des Bundes im Rahmen ihrer IT-Grundschutzkonzeption innehat, unberührt und wird durch die Nutzung externer Cloud-Dienste lediglich angepasst.

Zurück

Diesen Beitrag teilen
oben