Bußgelder in erheblichem Umfang
Noch in diesem Jahr würden Bußgelder „in erheblichem Umfang anfallen“, sagte der Chef der Behörde in Baden-Württemberg, Stefan Brink, dem Handelsblatt. Als Beispiele für DSGVO-Verstöße nannte Brink rechtswidrige Videoüberwachungen sowie Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist seit Mai offiziell in Kraft und gilt erstmals europaweit. Die Unternehmen müssen nunmehr noch sorgsamer mit den Informationen ihrer Kunden umgehen, sie umfassender informieren und Einwilligungen einholen. Zudem müssen Kunden in der Lage sein, die Löschung ihrer Daten in Auftrag zu geben oder ihre Daten zu einem anderen Anbieter zu übertragen.
Bußgelder bis 20 Millionen Euro
Zum ersten Mal sieht das Regelwerk auch mögliche Bußgelder bei Verstößen vor – bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu vier Prozent des Weltjahresumsatzes. Die Betonung liegt aber auf „mögliche“ Bußgelder. Denn falls man überhaupt ins Visier der Behörden gerät, müssen etwaige Strafmaßnahmen immer verhältnismäßig sein.
In den Strafen sehen Datenschützer vor allem ein wirksames Instrument gegen wiederholte Verstöße etwa durch Internet-Größen wie Facebook und Google. In vielen Anwendungsfällen, etwa in kleinen Firmen, bei Vereinen – oder nun auch bei Vermietern – herrscht allerdings vielfach Unsicherheit über die tatsächliche Auslegung, so handelsblatt.com.
Weiterführende Links:
100 Tage DSGVO - wo stehen wir? Eine Einordnung aus dem Blickwinkel der IT-Security
handelsblatt.com: „Klar verschätzt“ – Viele deutsche Unternehmen erfüllen EU-Datenschutz-Vorgaben nicht
handelsblatt.com: Unternehmen drohen Bußgelder in „erheblichem Umfang“