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DSGVO: Unternehmen drohen Bußgelder

DSGVO: Unternehmen drohen Bußgelder
Viele Unternehmen halten immer noch nicht die neuen EU-Datenschutzregeln ein. Die Aufsichtsbehörden haben bereits etliche Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die unzureichende Umsetzung der seit 25. Mai geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ruft die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Eine Handelsblatt-Umfrage unter mehreren Landes-Datenschutzbeauftragten ergab, dass inzwischen zahlreiche Bußgeldverfahren eingeleitet wurden.

Bußgelder in erheblichem Umfang

Noch in diesem Jahr würden Bußgelder „in erheblichem Umfang anfallen“, sagte der Chef der Behörde in Baden-Württemberg, Stefan Brink, dem Handelsblatt. Als Beispiele für DSGVO-Verstöße nannte Brink rechtswidrige Videoüberwachungen sowie Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist seit Mai offiziell in Kraft und gilt erstmals europaweit. Die Unternehmen müssen nunmehr noch sorgsamer mit den Informationen ihrer Kunden umgehen, sie umfassender informieren und Einwilligungen einholen. Zudem müssen Kunden in der Lage sein, die Löschung ihrer Daten in Auftrag zu geben oder ihre Daten zu einem anderen Anbieter zu übertragen.

Bußgelder bis 20 Millionen Euro

Zum ersten Mal sieht das Regelwerk auch mögliche Bußgelder bei Verstößen vor – bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu vier Prozent des Weltjahresumsatzes. Die Betonung liegt aber auf „mögliche“ Bußgelder. Denn falls man überhaupt ins Visier der Behörden gerät, müssen etwaige Strafmaßnahmen immer verhältnismäßig sein.

In den Strafen sehen Datenschützer vor allem ein wirksames Instrument gegen wiederholte Verstöße etwa durch Internet-Größen wie Facebook und Google. In vielen Anwendungsfällen, etwa in kleinen Firmen, bei Vereinen – oder nun auch bei Vermietern – herrscht allerdings vielfach Unsicherheit über die tatsächliche Auslegung, so handelsblatt.com.

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