Phisher: Neue Geldwäsche-Tricks

Die Anwerbung von "Finanzagenten", mit deren Hilfe die eigentlichen Hintermänner eines Phishing-Raubzugs unentdeckt bleiben, ist eine altbekannte Masche. Inzwischen haben die Diebe weitere Methoden etabliert, arglose Bürger als Spurenvernichter zu rekrutieren.

Grundsätzlich lässt sich fast jede Transaktion, bei der Geld von Konto zu Konto fließt, als Basis für den Transfer von Phishing-Geldern genutzt werden.

Eine inzwischen beliebte Masche ist der Einkauf von Dienstleistungen bei Webdesignern oder Grafikern. Die Phisher bestellen, oft per E-Mail, eine Leistung bei diesen Kleinunternehmern - eine Website, ein Layout oder ein Firmenlogo zum Beispiel. Nach Erhalt der (ebenfalls per E-Mail versandten) Rechnung überweisen die Betrüger ein vielfaches des Rechnungsbetrages an den Dienstleister - allerdings vom Konto eines ihrer Opfer. Kurz darauf melden sie sich und bitten um Erstattung des "versehentlich" zu viel gezahlten Betrages. Meist verlangen die Betrüger eine Anweisung per Western Union, die sich nicht mehr zurück verfolgen lässt.

Aber auch andere Berufszweige sind nicht phishing-sicher: Phisher kaufen Gebrauchtwagen oder mieten Ferienhäuser, bezahlen mit fremdem Geld und treten kurz danach vom Vertrag zurück. Erstattet der nichtsahnende Verkäufer oder Vermieter den Betrag in bar oder, wie erwähnt, per Western Union, ist die Spur nicht mehr zurück zu verfolgen.

n der Regel merkt das Phishing-Opfer sehr schnell, dass von seinem Konto in unberechtigter Weise Geld abgebucht wurde. Es wird nun das Konto des Finanzagenten als Zielkonto ermittelt und das Geld von dort zurückgebucht. Deutsche Gerichte entschieden, dass der Finanzagent nicht nur eben diesen finanziellen Schaden zu tragen hat, sondern sich unter Umständen auch noch wegen Geldwäsche strafbar macht.

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