Die beiden sollen einen Teil ihrer Beute im Internet verkauft haben. Die Musiker und ihre Plattenfirmen seien durch die ungebetene Veröffentlichung der gestohlenen Musik im Internet gezwungen gewesen, geplante Veröffentlichungstermine sowie Tourneen vorzuziehen.
Eine der ausspionierten Künstlerinnen sollen die beiden Hacker mit einem intimen Foto, das ebenfalls zu ihrer Beute gehörte, erpresst haben.
Die Strafverfolgungsbehörden kamen den Hackern auf die Spur, als diese sich mit ihrer Beute an einen Kelly-Clarkson-Fanclub wandten. Dort schöpfte man Verdacht und informierte die Polizei. Wie die Duisburger Staatsanwaltschaft verlauten lässt, sind die beiden Beschuldigten inzwischen weitgehend geständig.