Domainklau leicht gemacht: Denic in der Kritik

Die DENIC, die Registrierstelle für DE-Domains, sieht sich massiver Kritik ausgesetzt, nachdem am vergangenen Dienstag die Domain Google.de kurzfristig den Besitzer gewechselt hatte. Dabei handelt es sich nicht um den ersten Vorfall seiner Art.

Mit Ebay.de war in der Vergangenheit schon einmal die deutsche Domain eines Internet-Riesen vorübergehend in falsche Hände geraten. Dass nun auch die Google-Domain gekapert werden konnte, zeigt, dass die Mechanismen zur Domain-Übergabe seither nicht - oder zumindest nicht an entscheidender Stelle - geändert wurden.

Als Schwachpunkt der deutschen Regelung gilt, dass bei einem beantragten Providerwechsel der rechtmäßige Domaininhaber nicht aktiv zustimmen muss. Einzig der bestehende Provider wird mit einem automatisiert verschickten E-Mail über den beantragten Wechsel verständigt.

Bei der DENIC sieht man die Schuldigen jedoch andernorts: Im besagten Fall hatte neben dem nicht getätigten Einspruch durch den Provider, der die google.de-Homepage betreut, auch die Überprüfung des Antragsstellers versagt. Die DENIC-Regeln sehen vor, dass der in den Providerwechsel involvierte Dienstleister überprüfen muss, ob es sich beim antragsstellenden Domaininhaber um den rechtmäßigen Besitzer der Domain handelt.

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