Tracking verhindern: So spähen Google, Facebook & Co. Nutzer aus

Tracking verhindern - ein wichtiger Baustein für das anonyme Surfen
Tracking verhindern - ein wichtiger Baustein für das anonyme Surfen

Tracking verhindern und anonym surfen werden als Thema immer wichtiger: Überall werden Menschen digital verfolgt. Nutzer sind heute auf keinen Plattformen mehr sicher. Nicht nur die Schlapphüte haben ein verstärktes Auge auf die Internet-Nutzer geworfen. Auch die digitale Werbeindustrie treibt es immer bunter— aus ihrer Sicht sind in einer Welt, in der alles digitalisiert wird, die Nutzerdaten das Öl des 21. Jahrhunderts.

Das Werbe-Webtracking hat folgende Ziele:

  • Analysieren, über welche Zugangswege Nutzer zur Webseite kommen (z. B. Apps, Browser, Plugins)
  • Angebote und Produkte auf Zielgruppen der digitalen Plattformen maßschneidern
  • Klickwege der Seitenbesucher nachvollziehen
  • Zahl der Seitenabbrüche minimieren
  • Technische Konfiguration der Webseite optimieren (Suchmaschinenoptimierung, Webshop-Design usw.).

Mehr als zwei Drittel der Deutschen trauen einer Bitkom-Umfrage zufolge weder dem Staat noch der Wirtschaft gerne ihre Daten an. Wir beleuchten in diesem Artikel, auf welchen Wegen der durchschnittliche Web-Surfer und Smartphone-Nutzer verfolgt wird und wie er aktiv das Tracking verhindern kann. Botschaft vorweg: Es muss einiges an Zeit investiert werden, um das Tracking verhindern zu können und wieder anonymer zu surfen.

Beim Tracking verhindern geht es darum, vier Schnüffelwege für Datenkraken zu eliminieren

  • die eigene IP-Adresse
  • den Einbau sogenannter Tags und Zählpixel im Web-Browser.

Achtung: Das sind die wichtigsten Tricks und Tools der Tracker und Datenspione!

  • Analyse-Tools auf Webseiten. Eine häufig genutzte Spionage-Methode. Ein sehr bekannter und weit verbreiteter Vertreter der Datenkraken ist das kostenlose Google Analytics. Oft und gerne wird auch hierzulande etracker, Systrix und andere Tools benutzt. Um nicht missverstanden zu werden: Diese Tools sind an sich nicht „böse“: Die Werbeindustrie — konkret Internet-Shops und andere werbetreibende Unternehmen und auch wir ;-) — möchten wissen, was Verbraucher und Nutzer mögen und ihre Bedürfnisse kennen, um ihre Werbekampagnen und -strategien darauf auszurichten.

    Früher rief ein freundlicher Mensch von der Marktforschung an und fragte höflich, ob man Zeit hat und mit einer kurzen Befragung einverstanden ist. Im Web werden die Konsumenten nicht mehr um Erlaubnis gefragt. Mit den über das Online-Tracking gewonnenen Daten wird die „Customer Journey“, der Reiseweg des Internet-Surfers, digital nachvollzogen. So erhält die Werbewirtschaft unmittelbar Antworten auf wichtige Fragen: Wie lange hat sich der Internetkunde im Online-Shop aufgehalten? Was hat er angesehen und was gekauft? Tätigt er seinen Einkauf direkt bei der ersten Surf-Session oder erst beim zweiten Besuch? Von wo kam der Kunde auf die Zielseite des Internet-Shops? Wie verliefen seine Mausbewegungen?
  • Cookies. Obwohl es mittlerweile gezieltere Verfolgungsmöglichkeiten gibt, spielen Cookies nach wie vor eine zentrale Rolle im Tracking-Business. Google Analytics legt solche Cookies als Drittanbieter kleine Textdateien auf den Rechnern des Nutzers ab. Nicht gelöschte Cookies können langfristiges Surfverhalten nachzeichnen und eindeutig zuordnen. Mehr zum Schutz vor Cookies.
  • Browser-Fingerprinting. Die Datensammeldienste der Werbewirtschaft suchen permanent nach neuen Wegen, um an Informationen über die Surfgewohnheiten von Nutzern zu kommen. Der raffinierte Cookie-Nachfolger steht schon bereit: das Browser-Fingerprinting. Ein Schnüffel-Skript auf einer angeklickten Webseite wertet über den Browser sämtliche Systemeinstellungen eines Nutzers aus — ob Betriebssytem, installierte Plug-Ins oder sogar die „Do-not-track-Einstellung“. Werden diese Merkmale mit der IP-Adresse kombiniert, kann ein Nutzer mit hoher Wahrscheinlichkeit wiedererkannt werden. Mehr zu Browser-Fingeprinting. Gerade in dem Fall wir "Tracking verhindern" mehr als zu einer Kür.
  • Facebook und andere Social Plug-Ins. Auch das Zuckerberg-Imperium mag das Tracking und schleust das entsprechende Cookie in den Browser. Selbst wer als Nutzer gerade nicht live angemeldet ist, oder sogar nicht einmal einen Zugang hat, wird weiter im Web verfolgt, sobald er einen Like-Button auf fremden Webseiten angeklickt hat. Mehr zum Schutz der eigenen Privatsphäre bei Facebook.
  • Beacons. Ein weiterer, relativ unbekannter Tracking-Baustein. Beacons sind kleine Codeschnippsel, die auf Webseiten zum Einsatz kommen, um zum Beispiel die Reichweite eines Internet-Angebots zu vermessen. Ein in Deutschland verwandter Vertreter dieser Tracking-Gattung ist das sogenannte „IVW-Zählpixel“. Die IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) ist ein Verein, der standardisiert die Reichweite von miteinander konkurrierenden Online-Angebote erfasst und veröffentlicht. Dies ist extrem wichtig für die Werbewirtschaft, weil die Zahl der Seitenbesuche und Visits die wichtigste Währung im Online-Business zur Vermarktung des eigenen Angebots ist. Datenschützer bemängeln die Menge an Daten, die parallel zum reinen Zählprozess über den Nutzer erhoben werden.

Tracking ... dürfen die das eigentlich?

In Europa gibt es einen deutlichen Unterschied zu den USA: In Deutschland dürfen personenbezogene Daten nicht so einfach verwendet oder miteinander verknüpft werden, wie es in den Vereinigten Staaten der Fall ist. Allerdings gibt es höchst widersprüchliche Gerichtsurteile und immer noch kreative Möglichkeiten, Verordnungen und Regularien differenziert auszulegen. Zuletzt erklärte der Europäische Gerichtshof das „Safe Harbor"-Abkommen für ungültig, das den Transfer von personenbezogenen Daten zwischen den Staaten der EU und den USA rechtlich regelte (mehr).

Die Rechtsgrundlage zum Thema Tracking findet sich:

  • Im Telemediengesetzes (TMG), vierter Abschnitt zum Thema Datenschutz
  • Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), mit rechtlichen Leitplanken zum Umgang mit personenbezogenen Daten, die Anbieter von Tracking-Tools beim Tracking und der Auswertung nutzerbezogener Daten berücksichtigen müssen.

In den letzten Jahren gab es jede Menge Datenskandale — betroffen waren durchaus bekannte Internet-Unternehmen wie beispielsweise eBay und PayPal. Heiß diskutiert werden auch die rechtliche Zulassung von Tracking-Tools und die datenschutzrechtliche Frage, ob IP-Adressen von Nutzern als personenbezogene Daten ohne deren ausdrücklicher Einwilligung verwendet werden dürfen.

Einige Anbieter von Tracking-Tools haben sich bereits dafür entschieden, Lösungen anzubieten, die den strengen Datenschutzvorgaben in Deutschland genügen — andere hingegen nicht. Letztlich trägt ein Webseitenbetreiber wegen der ungeklärten Rechtslage selbst das Risiko, ob er Nutzer weiterverfolgt oder nicht.

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