Vorratsdatenspeicherung adé: Karlsruhe kippt deutsche Regelungen

Ein Paukenschlag für den Datenschutz: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als nicht mit dem in der Verfassung garantierten Telekommunikationsgeheimnis vereinbar. Ganz vom Tisch ist sie damit aber noch nicht.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, auf der die deutschen Gesetze basieren, wurde von den Verfassungsrichtern nicht angetastet - es ist lediglich deren nationale Umsetzung, die den Richtern nicht grundgesetzkonform genug war.

Das Gericht sieht die Vorratsdatenspeicherung als "schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Es verweist darauf, dass trotz Ausklammern der Kommunikationsinhalte bei der Speicherung "bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse" aus den Daten gezogen werden könnten.

"Es fehlt schon an der gebotenen Gewährleistung eines besonders hohen Standards hinsichtlich der Datensicherheit", heißt es im Urteil beispielsweise. Nicht mit der Verfassung in Einklang sei, dass ein Datenabruf nicht nur in richterlich bestätigten Einzelfällen, sondern grundsätzlich auch ohne Wissen des Betroffenen vorgesehen ist.

Datenschützer hoffen nun, dass dieses Urteil EU-weite Signalwirkung hat und letztlich auch die zugrunde liegende EU-Richtlinie zum Kippen bringen könnte.

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