Verbraucherschützer gegen Apple

Wie it-business.de berichtete, hat das Landgericht (LG) Berlin auf Bestreben der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) acht Vertragsklauseln auf Apples deutscher Website für unwirksam erklärt. Dabei ging es speziell um den Umgang mit Kundendaten.
Konkret ging es im vorliegenden Fall darum, dass sich Apple auf der deutschen Website gegenüber Verbrauchern hierzulande in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine „globale Einwilligung in Datenverarbeitungsprozesse“, so die Richter, einräumte, „ohne das der Umfang der Einwilligung dem Verbraucher hinsichtlich transparent gemacht wird“. Der Konzern behielt sich beispielsweise vor, Informationen über Dritte, mit denen Apple-Kunden über die Konzern-Website in Kontakt treten oder an die Geschenkgutscheine verschickt werden, ungefragt zu erheben. Ebenfalls für rechtswidrig hat das Gericht eine Klausel erklärt, mit der Kunden ihr Einverständnis zur Weitergabe der Informationen an „verbundene Unternehmen“ zur Zusammenführung von Daten geben sollten. Auch weitere der vom Landgericht abgelehnten AGB-Inhalte beschäftigten sich mit dem Weiterleiten von Adress- und Kundendaten an „Partner“, für Werbe- oder „interne Zwecke“ wie Forschung oder ähnliches. Die Richter jedenfalls verurteilten Apple zur Unterlassung. Gleichzeitig verhängten sie bei jedem Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von rund 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. (Aktenzeichen des Urteils: 15 O 92/12)

Zurück

Diesen Beitrag teilen
Weitere Meldungen zum Thema
oben