Statt die Jagd auf Phisher, Pharmer und andere Cyberkriminelle zu erleichtern, wie der Titel des Gesetzes es vermuten ließe, ermöglicht das Gesetz den Behörden, Webseiten zu blockieren, die als beleidigend für den Begründer der Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, erachtet werden.
Für die Umsetzung des Gesetzes wurden extra zwei Behörden ins Leben gerufen: Der Telekommunikationsrat, dessen Aufgabe es ist, die Verantwortlichen der Inhalte ausfindig zu machen, und ein Kommunikationsvorsitz, der die vom Telekommunikationsrat weitergeleiteten Beschwerden bearbeitet.
Vorausgegangen war dem Gesetz eine gerichtliche Anordnung an die Turk Telekom, die Website des Videoportals YouTube zu blockieren, weil dort Inhalte verbreitet wurden, die in den Augen des Gerichts Atatürk beleidigen. Erst nach Entfernung des entsprechenden Videos konnten Turk Telekom-Nutzer wieder YouTube-Videos ansehen.
"Auf ein Strafmaß für Verbrecher zurückzugreifen, um Internetnutzer zu bestrafen, ist übertrieben. Es zeigt, dass die Behörden Betreiber von Webseiten zur Selbstzensur zwingen wollen", kritisiert die Organisation "Reporter ohne Grenzen" in einer Presseaussendung.