Internetabzocke und Fallen im Internet – reingefallen, was nun?

In eine Internetabzocke Falle getappt?
In eine Internetabzocke Falle getappt? Nicht immer müssen Betroffene zahlen

Es sind Millionen von Internet-Nutzern, die schon einmal einem Internetbetrug aufgesessen sind oder in eine Abofalle gelockt wurden. Damit Nutzer erst gar nicht Opfer einer Internetabzocke oder Falle im Internet werden, gilt es, sehr aufmerksam zu sein und stets den gesamten Text des angebotenen Services einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu lesen. Wer das nicht tut, kann schnell an einen ungewollten Vertrag geraten, zu Zahlungen aufgefordert werden und in Mahnverfahren geraten.

Für alle Betroffenen gilt: Wer sich getäuscht fühlt, sollte nicht zahlen!

Wichtig: Der Anbieter ist aufgefordert, nachzuweisen, dass ein Vertragsabschluss in beidseitigem Einvernehmen zustande kam. Als unwirksam gelten Serviceangebote …

  • … welche die Kosten einer Dienstleistung auf der Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB   oder am unteren Seitenrand verstecken
  • … die nach Sachlage einen kostenlosen Dienst vortäuschen.

Solche Gründe schließen einen wirksamen Vertrag von vornherein aus. Daneben gilt seit dem 1. August 2012 in Deutschland gesetzlich die sogenannte „Button-Lösung“. Sie besagt, dass im Online-Handel ein Vertrag nur zu Stande kommt wenn „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ über Vertrag, Preis oder Abonnement informiert wurde. Der Bestellbutton selbst muss die Bezeichnung „kostenpflichtig bestellen“ oder eine sinngemäße Beschriftung tragen. Diese gesetzliche Regelung soll den Verbraucher vor Fallen im Internet schützen und E-Commerce transparenter machen und ihn sicher und transparent darauf hinweisen, dass der nächste Mausklick kostenpflichtig ist. Diese Regelung zum Schutz vor Internetabzocke gilt übrigens auch für Rechtsgeschäfte über mobile Webseiten, Apps oder für Plattformen wie Amazon.

Mahnungen und kein Ende, bleiben Sie trotzdem gelassen bei Internetabzocke!

Auch hier gilt zunächst für Betroffene, in jedem Fall Ruhe zu bewahren! Vor Drohbriefen von Sitebetreibern, Inkassofirmen und Anwälten sollten sich Opfer von Internetabzocke nicht einschüchtern lassen. Die Betrüger und Rechnungssteller hoffen darauf, dass Betroffene uninformiert sind und auf Drohungen klein beigeben. Bleiben Sie cool, die Anbieter haben keine rechtliche Handhabe!

Abmahnung durch Anbieter von Internetabzocke
Abmahnung durch Anbieter von Internetabzocke: nur nicht die Nerven verlieren!

Nach zahlreichen Rechnungen und Inkassobriefen ist im Regelfall Schluss mit dem Drohgehabe der Internetabzocker. Es sind nur zwei Fälle bekannt geworden, in denen die Anbieter den Rechtsweg eingeschlagen haben. Das war ein Eigentor, denn sie haben den Prozess verloren. Bleiben Sie sogar gelassen, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus schneit. Sie sollten lediglich darauf achten, dass Sie dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich und rechtsverbindlich widersprechen.

Informieren Sie zentrale Organisationen und Dachverbände, um den Betrügern das Handwerk zu legen!

Damit den Betreibern von Fallen im Internet das Handwerk gelegt wird, sollten Sie nicht nur Zahlungen individuell verweigern, sondern sich auch bei den eingebundenen Dienstleistern selbst wie auch bei den entsprechenden übergeordneten Dachverbänden über den unrechtmäßigen Betrugsversuch beschweren.

  • Beschwerden über das von den Internetabzockern beauftragte Kreditinstitut:
    Banken- und Versicherungsaufsicht
    Graurheindorfer Str. 108
    53117 Bonn

  • Beschwerden über Rechtsanwaltsbüros, die mit den Internetabzockern gemeinsame Sache machen:
    Rechtsanwaltskammer eines jeweiligen Bundeslandes. 
    Oder alternativ:
    Bundesrechtsanwaltskammer
    Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Littenstraße 9
    10179 Berlin

  • Beschwerden über die Inkassofirmen der Internetabzocker: 
    Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU)
    Friedrichstraße 50 – 55
    10117 Berlin

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