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Trojaner spioniert Atomgespräche aus

Trojaner spioniert Atomgespräche aus
Ein Abhörangriff auf Atomverhandlungen mit dem Iran wurde offiziell bestätigt

Atomgespräche mit dem Iran wurden durch unbekannte Angreifer abgehört. Mittels Malware soll der Lauschangriff in Genf erfolgt sein, wie nun auch die Schweizer Bundesanwaltschaft bestätigt hat. Ein Ermittlungsverfahren wurde jedoch ausgesetzt.

Internationale Atomgespräche ausspioniert

Über den Lauschangriff von Unbekannten auf internationale Atomgespräche in Genf berichtete aktuell heise.de. Dazu heißt es, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft den Angriff am Donnerstag letzter Woche bestätigt hat. Im Frühjahr 2015 gab es ein Treffen von Diplomaten und Ministern aus den USA, der EU und Russland in einem Genfer Luxushotel, um mit Emissären aus Teheran über die Zukunft des iranischen Atomprogramms zu verhandeln.

Nun wurde klar, es soll sich um den Spionage-Trojaner „Duqu 2.0“ gehandelt haben, der bei diesem Angriff zum Einsatz kam. Dieser soll auch schon im Netzwerk des Sicherheitsexperten Kaspersky sein Unwesen getrieben haben wie auch auf trojaner-info.de berichtet wurde.

Strafverfahren eröffnet

Auf Grund von Verdachtsmomenten des Schweizer Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) hinsichtlich dessen, dass die Genfer Atomverhandlungen ausspioniert würden, wurde unmittelbar die Bundesanwaltschaft (BA) informiert. Dem folgten sofortige Ermittlungen und die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt wegen des Verdachts des verbotenen politischen Nachrichtendienstes.

Wie verlautet sind die Ermittlungen nun offiziell abgeschlossen. Durch die Bundesanwaltschaft wurde am vergangenen Donnerstag in einem Bericht des Schweizer Radiosenders SRF bestätigt, dass tatsächlich Cyberspionage stattgefunden hat. Darin hieß es unter anderem, es seien:

"eine Vielzahl von Computern eines Nobelhotels in Genf mit einer so genannten Malware infiziert worden"

Wer waren die Täter?

Die Frage nach den Tätern konnte indes nicht geklärt werden. Die Ermittler haben offensichtlich keinerlei Hinweise auf konkrete Täter gefunden. Wie es von der Bundesanwaltschaft dazu heißt, lägen zwar

„strafrechtlich relevante Elemente vor, diese könnten aber keinen konkreten Personen zugeordnet werden“

Des Weiteren wurde verlautbart, dass es im Falle neuer Anhaltspunkte auch weitere Ermittlungen geben werde.

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