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Staatstrojaner können Computer manipulieren

Gegen den Einsatz des Staatstrojaners haben in der vergangenen Woche Bürgerrechtler Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dabei geht es um die seit langen strittige Frage: Was kann und darf Software?

Schutz der digitalen Privatsphäre

Seit dem 27. Februar 2008 ist für viele Sicherheitsexperten die Welt nicht mehr in Ordnung. An diesem Tag hat das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht auf den Schutz der digitalen Privatsphäre formuliert. Unmissverständlich stellten die Verfassungsrichter fest: Die Vorschriften zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz widersprechen dem Grundgesetz. Sie mussten geändert werden, wie zdf.de dazu ausführte.

Was ist ein Staatstrojaner?

Dabei handelt es sich um Spionagesoftware, die in Computer eingebracht wird und dort die gewünschten Überwachungsprogramme installiert. Trojaner laden immer weitere Schadsoftware und Schaddateien von einem Kontrollserver herunter. Je nach Überwachungsziel durchsuchen sie den gesamten PC oder auch ganze Computernetzwerke, hören per Internet-Telefonie geführte Gespräche ab und überspielen Dateien zur weiteren Analyse vom Zielrechner auf den Kontrollserver.

Bürgerrechtsaktivisten ermittelten

Dank der Ermittlungen von Bürgerrechtsaktivisten wurde deutlich, dass trotz bestehender Verbote mehrere Behörden Ausspähsoftware namens Bayern-Trojaner umfangreicher zur Spionage nutzten, als die Verfassungsrichter erlaubten. Auch die Snowden Enthüllungen brachten eine rechtlich zweifelhafte Zusammenarbeit von Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschützern und Polizisten mit der digitalen Spionage- und Beschaffungsabteilung der NSA in Sachen Staatstrojaner zu Tage.

Daneben musste der BND zugeben, dass die von der NSA entwickelte Spionagesoftware XKeyscore eingesetzt wurde. Eine Verfahrensweise, die auch das Bundesamt für Verfassungsschutz einräumen musste. Dazu heißt es, dass dieses Spionageprogramm die Verschlüsselung und Tarnung virtueller privater Netzwerke unterlaufen kann. XKeyscore fängt die Daten ab, bevor sie in Tarndatenpäckchen gepackt und verschlüsselt werden. Auch das Bundesministerium des Inneren musste im August 2014 von mehreren Medien veröffentlichte Informationen des sogenannten Gamma-Hackers bestätigen. Demzufolge setzt das Bundeskriminalamt sowohl selbstentwickelte Trojaner für Online-Durchsuchungen ein als auch vom Hersteller Finfisher zugekaufte digitale Spionagewaffen.

Staatstrojaner können Computer manipulieren

Diese Trojaner können einen Computer nicht nur vollkommen ausspähen. Sie können auch per Nachlademodus beliebige Dateien auf den Computer spielen. Damit könnte einem Verdächtigen auf illegale Weise Belastungsmaterial untergeschoben werden.

Bundesinnenministerium und Kanzleramt wiegelten ab und stellten 2016 einen ihrer Meinung nach "verfassungsrechtskonformen" Staatstrojaner vor. Dabei handelte es sich um eine Software, die per Internet-Telefonie geführte Gespräche abhören konnte.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisierte diesen Trojaner heftig, weil er nur Gespräche abgreifen konnte und kann, die via Skype mit Windows als Betriebssystem geführt werden. Bürgerrechtsaktivisten hielten die mit großem medialen Aufwand inszenierte Einführung dieses Trojaners für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung für ein Ablenkmanöver.

Allein das BKA nutzt mindestens drei Trojaner

Tatsächlich verfügt allein das Bundeskriminalamt über drei unterschiedliche Arten von Staatstrojanern. Ein selbstentwickelter Trojaner für die komplette Online-Durchsuchung, der von Finfisher zugekaufte Trojaner für weitreichende Online-Überwachung und der Staatstrojaner für die Telefonie-Überwachung per Skype geführter Gespräche.

Daneben hat das BKA noch die alten zugekauften Überwachungsprogramme der Firma Digitask, die der Chaos-Computer-Club 2011 als Total-Überwachungssoftware analysierte. Hinzugerechnet werden müssen noch die Trojanerversionen des Bundesnachrichtendienstes, der 16 Landesbehörden sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landeskriminalämter.

Damit müssen wir von mindestens einem Dutzend unterschiedlicher Staatstrojaner-Varianten ausgehen, die in den Sicherheitsbehörden im Einsatz sind, so zdf.de.

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