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Scharf kritisiertes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gilt spätestens ab Juli 2017

Nun ist es soweit: Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzesblatt werden ab sofort sämtliche Verbindungsdaten von Nutzern in Deutschland ohne konkreten Strafverdacht zehn Wochen und Standortdaten vier Wochen lang gespeichert. Es gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

Politik ist zufrieden, Datenschützer nicht

Während sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zufrieden zeigte und in dem Gesetz gegenüber dpa ein „wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung“ sieht, äußern sich Opposition und Datenschützer entsetzt. Die FDP hat bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Der Verein „Digitalcourage e. V.“ steht auch bereits juristisch in den Startlöchern, um das Gesetz wie den 2007 in Kraft getretenen Vorläufer des Gesetzes erneut zu Fall zu bringen. Der Verein sieht in dem Gesetz unter anderem einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung, gegen die beruflichen Freiheiten und gegen den Quellenschutz von Journalisten sowie ein höheres Risiko des kriminellen Missbrauchs von Daten und für steigende Industriespionage.

Warum wird das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert?

Mit der Vorratsdatenspeicherung wird eindeutig ersichtlich, mit wem Menschen in Deutschland telefonieren oder wie sie das Internet genutzt haben. Wenn das Smartphone für Telefonate genutzt oder hierüber SMS verschickt wurden, werden diese Daten zehn bzw. vier Wochen abgespeichert.

Der Verein „Digitalcourage e. V.“ rechnet damit, dass Polizei, Geheimdienste und eventuell auch andere Staaten mit den Daten Bewegungsprofile erstellen oder auch geschäftliche Kontakte rekonstruiert können. Darüber hinaus seien Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, die persönlichen Interessen und die Lebenssituation der Nutzer möglich.

Netzpolitik.org empfiehlt als Reaktion auf das Gesetz, Metadaten zu vermeiden und das Anonymisierungsprogramm Tor zu verwenden.

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