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Datenaustausch EU-USA mit "Privacy Shield"

Datenaustausch EU-USA mit "Privacy Shield"
"EU-US Privacy Shield": EU-US Einigung zur Neuregelung beim Datenaustausch

Die neuen Schutzbestimmungen für den Datenaustausch zwischen den USA und der EU tragen nun den Namen "EU-US Privacy Shield". Sie lösen damit das bisherige Abkommen „Safe-Harbour“ ab, das insbesondere nach den Enthüllungen des ehemaligen US-Agenten Edward Snowden, in die Kritik geraten war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte danach das bisherige „Safe-Harbour“-Abkommen für hinfällig erklärt.

Wie aus der EU verlautet, soll nun das neue Abkommen, das so viel wie "Schutzschild für die Privatsphäre" bedeutet, die Grundrechte der Europäer schützen und Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten. In diesem Zusammenhang werden neue schriftliche Zusagen von amerikanischer Seite erwartet, die unter anderem beinhalten, dass die USA keine Massenüberwachung von Europäern durchführen werden.

Neu, so heißt es, sind Sicherheitsmaßnahmen in das Abkommen eingebaut worden. Sie besagen, dass im Falle des unachtsamen Umgangs mit europäischen Daten, eine Beschwerdemöglichkeit besteht. EU-Bürger könnten sich an eine Vertrauensperson wenden - eine sogenannte Ombudsperson, die von US-Nachrichtendiensten unabhängig sei.

Kritik durch EU-Parlament und Datenschützer

Dazu kommentierte der Datenschutz-Experte der Grünen, Jan Philipp Albrecht:

"Der Vorschlag der Kommission, eine Ombudsperson einzusetzen, die Beschwerden von EU-Bürgern gegenüber US-Geheimdiensten bewertet, ist unausgegoren und sorgt nicht für den vom EuGH eingeforderten, effektiven Rechtsschutz"

Noch arbeitet die EU-Kommission an Details des Abkommens "EU-US Privacy Shield", die dann noch von  allen Mitgliedsstaaten bestätigt werden müssen.

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