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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist da

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist da
Das NetzDG wird ab 2018 voll wirksam, doch fehlt bislang ein gültiger Bußgeldkatalog. Laut Bitkom ist das NetzDG eine Mogelpackung.

Es wird heftig kritisiert das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Politik, Wirtschaft und Jurisprudenz befürchten die Einschränkung der Meinungsfreiheit des freien Internet. Ab dem 1.Januar  stehen Online-Netzwerke nun unter dem Druck, rechtswidrige Einträge, die Hass und Hetze beinhalten schneller und konsequenter zu entfernen.

Strafen bis 50 Millionen Euro drohen

Dienste wie Facebook, Twitter oder YouTube sollen klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen - und haben bei weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit. Bei systematischen Verstößen dagegen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro, meldet rt.com unter Berufung auf dpa.

Online-Diensten können wie bisher auch mutmaßliche Verstöße gegen deren Nutzungsregeln gemeldet werden. Für Beschwerden nach dem neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt ab sofort ein eigenes Verfahren. Dabei muss unter anderem sofort der mögliche Tatbestand angekreuzt werden (etwa Beleidigung oder Volksverhetzung). Das Bundesamt für Justiz stellt ab Januar ein Formular bereit, über das man sich darüber beschweren kann, wenn sich Online-Netzwerke nicht an die neuen Vorschriften halten.

Online-Netzwerke zum Richter erhoben

Mit den Stimmen der großen Koalition war das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Sommer dieses Jahres beschlossen worden. Nun will die Kritik daran nicht abreißen. So bekräftigte der Digitalverband Bitkom zum Inkrafttreten, dass damit aus seiner Sicht ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt werde. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Online-Netzwerke über die Rechtmäßigkeit von Inhalten entscheiden sollen und nicht Gerichte.

Daneben warnt man davor, dass die Firmen aus Angst vor Strafen mehr Beiträge als nötig löschen könnten, um auf der sicheren Seite zu sein. Bisher blieb unklar, ab wann von systematischen Verstößen die Rede sein wird, bei denen Geldstrafen verhängt werden sollen.

Scharfe Kritik durch Bitkom

Der Digitalverband Bitkom erneuert seine grundsätzliche Kritik am NetzDG und den dort vorgeschriebenen Verfahren. Dazu sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Die betroffenen Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach und haben die geforderten Beschwerdemöglichkeiten umgesetzt. Und dies, obwohl das NetzDG weiterhin gegen die Verfassung verstößt“

„Durch das NetzDG stehen die Unternehmen unter enormem Zeitdruck, wenn sie gemeldete Inhalte prüfen. Die hohen Bußgelder verstärken diesen Druck. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte gelöscht werden“

„Mit dem NetzDG wird an Symptomen herumgedoktert. Der Staat entledigt sich damit einer Kernaufgabe, der Rechtsdurchsetzung im Internet. Schlimmer noch: Durch das Löschen wird die Strafverfolgung erschwert. Das NetzDG ist eine Mogelpackung: Es führt nicht zur Rechtsdurchsetzung sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung.“

Ein weiterer Kritikpunkt stellt die bislang fehlenden Leitlinien für Bußgelder dar. Dazu sagte Rohleder:

„Dass der Bußgeldkatalog immer noch nicht veröffentlicht ist, spricht Bände“

„Neben den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzestext führt dieser Zustand zu weiterer Rechtsunsicherheit. Selbst die zuständigen Beamten wissen anscheinend nicht, wie sie das Gesetz im Einzelfall auslegen sollen.“

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