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0190 Dialer - Was man wissen sollte
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Was tun, wenn ich mich geschädigt fühle ?


Sehr wichtig ! Dieser Text ist keine Rechtsberatung oder Rechtsbeistand. Rechtsberatungen und ähnliche Dinge dürfen nur durch Rechtsanwälte durchgeführt werden. Die Schilderungen berufen sich lediglich auf eigene Erfahrungen, eigenes Ermessen und Berichten geschädigter User.


Die Telefonrechnung mit teuren 0190-Verbindungen flattert ins Haus

Wer nicht alleine im Haushault wohnt, sollte die anderen Familienmitglieder eindringlich fragen, ob derartige Rufnummern (auch über den PC etc.) angewählt wurden.

Eine sogenannte Einwendung (Widerspruch) bei der zuständigen Niederlassung in schriftlicher Form einlegen. Das ist daher so wichtig, da die Rechnung nach Ablauf einer Frist von acht Wochen nach Rechnungsdatum durch den Kunden genehmigt wurde. Die Hotline der Telekom steht einem dabei ebenfalls zur Seite, sollten Fragen bestehen.

Nun sollte der Anwender sich auf die Suche machen, wodurch die besagten 0190-Verbindungen entstanden sind bzw. auch, zu welchem Unternehmen diese gehören. Letztes muss nicht unbedingt sein, da auch die Polizei den Inhaber der Rufnummer feststellen kann. Vor allem die Beweissicherung spielt hierbei eine wichtige Rolle, sollte der Anbieter wirklich mit miesen Tricks gearbeitet haben.

Sollte die entsprechende Webseite noch bekannt sein, diese unbedingt notieren. Stehen diese Seiten noch im Netz, so sollte diese besser noch inklusive der Dialer-Software heruntergeladen und ebenfalls gesichert werden. Befindet sich auch noch die Dialer-Software auf dem eigenen Rechner, sollte das System nicht mehr verändert werden. Schon gar nicht diese Software entfernen. Denn genau hier liegt eine nicht unerhebliche Beweiskraft.
Wer den PC jedoch dringend weiter nutzen muss (oder will), sollte wenigstens alle entsprechenden Dateien auf einem Datenträger (CD oder Diskette) sichern. Oder noch besser: Wenn die Möglichkeit besteht, komplette Abbilder der Laufwerke auf CD oder anderen Datenträgern (Streamer, ZIP etc.) erstellen.

Ich persönlich würde mich auch nicht bei dem Seitenbetreiber melden bzw. beschweren. Weiss dieser was los ist, könnte er sein Webangebot entweder ganz aus dem Netz nehmen oder gegebenfalls die technischen Tricks entfernen. Somit gehen wieder wichtige Beweise verloren, da der Anbieter sich in Unschuld wiegen und alles abstreiten wird.

Auch erweist es sich oft als nicht einfach, den eigentlichen "Schuldigen" zu finden, wo man eventuelle Ansrüche geltend machen kann. Wir hätten hier zunächst den Seitenbetreiber, der die Dialer-Software anbietet. Dazu käme die Telefongesellschaft, welche die 0190 Rufnummer wiederum an eine andere Firma vermietet (diese wird in kaum einem Fall auch der Seitenbetreiber sein !). Dann gibt es noch das Unternehmen, dass die Dialersoftware programmiert hat. Ein ziemliches "Wirrwarr", wo der normale Anwender kaum durchfindet, da eine Firma auf die andere verweisen könnte und niemand ist eigentlich zuständig.

In jedem Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Es gibt für dieses Gebiet Fachanwälte (Online, IT usw.). Über die örtliche Anwaltskammer können Anwälte erfragt werden, die sich darauf spezialisiert haben. Nichts gegen Anwälte, aber jemand mit dem Fachgebiet "Scheidungsrecht" ist höchstwahrscheinlich etwas Fehl am Platz. Der Anwalt wird alle entsprechenden und notwendigen Massnahmen in die Wege leiten

Welche Rufnummer gehört welchem Netzbetreiber ?

Die Regulierungsbehörde hält hierzu Listen im PDF-Format zum Download bereit. Die Listen können HIER kostenfrei heruntergeladen werden.

Die Downloads sind ganz unten auf der Seite zu finden. Interessant dürften folgende Listen sein:
4.Liste der vergebenen RNB (Sortierung RNB; Betreiber): 0190_RNB_Betreiber.pdf
und
5.Liste der vergebenen RNB (Sortierung Betreiber, RNB): 0190_Betreiber_RNB.pdf

Ausserdem gibt es noch eine Meldestelle für "Sünder" in der Telekommunikationsbranche:

http://www.fst-ev.org

0190 vor Gericht ? - Eine Rechtliche Betrachtung (Autor: "Paranoia")

Das Thema ist ja zur Zeit in aller Munde und so will ich auch mal meinen Senf hinzufügen. Ich, das ist in diesem Fall ein Moderator unter dem Synonym Paranoia, der ehrenamtlich (wie alle dort) im Trojaner-Board tätig ist. Durch meine Tätigkeit im Board kam ich in letzter Zeit natürlich in einem starken Maß mit der Falle der 0190-Dialer in Berührung und will nun mal den rechtlich unbedarften Lesern meine Ansichten zu diesem Thema zum Besten geben. Vielleicht kann man auf diese Weise eine gewisse Hilfe geben, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Die Ausgangslage oder das Kind im Brunnen

Für die meisten Menschen wird es ein Schock sein, wenn auf der monatlichen Telefonrechnung der Telekom oder eines Alternativanbieters auf einmal mehrere hundert Euro zusätzlich unter Verbindungen 0190 stehen.

Nachdem feststeht, dass kein Familienmitglied irgendwelche 0190-Nummern aus dem Fernsehen angerufen hat, steht schon mal der wirkliche "Schuldige" fest: Der Computer

Kann es nicht dieser gewesen sein, der sich via Modem mit diesen Damen vergnügt hat oder hat er sich gar unter einer 0190 Nummer ins Internet eingewählt ?

Was ist zu tun ?

Beweise sichern ! Dazu kann man zunächst einmal mittels der Software "ANTS", die über das Webangebot des Autors zu beziehen ist das System nach Dialer durchsuchen lassen. Der Autor war nämlich so freundlich in die Datenbank dieser Anwendung 0190-Dialer zu integrieren. ANTS findet nicht jeden Dialer, der sich auf dem "freien Markt" bewegt, jedoch schon eine ganze Menge davon und kann die Arbeit erheblich erleichtern. Desweiteren siehe hierzu auch unter der Rubrik "Wie erkenne ich Dialer-Software ?".

Allerdings sollte man diese nicht entfernen, sondern erst einmal kopieren (z.b. auf Diskette) um Beweise in der Hand zu haben. Im besten Fall erfährt man auch noch die Internetseite unter der man diesen Dialer eingefangen hat (auch High Speed Internet Zugang, Zugangssoftware oder alle möglichen anderen Sachen die mit nackter Haut oder illegalem werben) und wir können zum nächstem Schritt gehen. Zudem empfehle ist hier auch ebenfalls die bereits oben auf dieser Seite angesprochenen Tipps zu beherzigen.

Beweise vernichtet ?

Problematisch ist hierbei natürlich, wenn der Dialer schon weg ist; d.h. er wurde schon gelöscht und steht somit als Beweis nicht mehr zur Verfügung. - Dann wird es schwieriger.

Der juristische Kram - Als erstes zwei wichtige Dinge:

1. Suche einen Anwalt auf ! Dies ist nicht als Förderung dieses Berufzweiges gedacht, sondern soll helfen, wenn der Fall vor Gericht geht. Als juristischer Laie stehen die Chancen eher schlecht gegen ein Telekommunikationsunternehmen juristisch zu obsiegen, wenn man nicht durch einen ausgebildeten Juristen vertreten wird.

2. Es gibt keine Garantien, daß man gewinnt !
Zur Zeit wird viel über die 0190 Dialer geredet, aber Rechtssprechung bzw. Gesetze fehlen noch. Und als Gericht ist man eigentlich nur an die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes gebunden und zur Zeit ist noch kein derartiger Fall in Sicht ! (Und ist in den nächsten 2-3 Jahren auch nicht zu erwarten!).

Als nächstes sollte eine Sache verstanden werden:

Die Telekom ist in den seltensten Fällen der direkte Gegner, auch wenn diese das Geld verlangt. Vielmehr tritt das Unternehmen quais als Inkasso-Unternehmen für andere Unternehmen auf, die meist diese 0190 Nummern noch einmal untervermietet haben.

Konfrontiert wird der Anwender aber erst mal mit der Rechnung der Telekom.
Hier sollte man als erstes z.b. über die Kundenhotline Einspruch einlegen und versuchen den Posten der Rechnung streichen zu lassen ! Dies wird die Telekom eventuell zulassen, da diese auch nicht als Geldeintreiber für Schwarze Schafe einstehen will. Allerdings kann dieses getan werden, muß jedoch nicht. Sollte ein freundlicher Versuch nichts bringen, wird man am Ende doch noch zahlen müssen, da sonst die Sperrung des Telefonanschlusses droht. Ein gerichtliches Vorgehen gegen die Telekom verspricht dabei wenig Erfolg !

Von wem kann ich mein Geld dann bekommen ?

Erst einmal brauchen wir natürlich einen Gegner.
Dieser ist das Unternehmen, welches die gewählte 0190 Nummer gemietet hat. Das muss natürlich herausgefunden werden ! (Die Telekom bzw. das Unternehmen welches unter 0190 Service in ihrer Rechnung vermerkt ist wird da behilflich sein können.)

Sollte noch die Internetseite bekannt sein, von der dieser Dialer kam, sollte auch der Seitenbetreiber ausfindig gemacht werden. Gegen diese beiden kann jetzt Anzeige wegen Betrugs erstattet werden. Denn schließlich ist es auch das, was ebenfalls von denen (wenn es so ist) versucht wurde.

Auch sollte sich bei der Verbraucherberatung die Information eingeholt werden, ob noch weitere Geschädigte gegen diese Unternehmen rechtlich vorgehen bzw. entsprechende Beschwerden vorliegen.

Als nächsten sollte ein Schreiben an den Betreiber der 0190-Nummer aufgesetzt werden, wo der Vertrag zwischen den Geschädigten und der Firma angefechtet wird.

Und zwar nach :
§ 123 BGB auf Grund Arglistiger Täuschung (bezogen auf Preis, auf die Leistung und auf das Unterschieben es Dialers)
§ 138 BGB Sittenwidrigkeit
nochmals § 138 BGB Wucher (Argumentation: Viele 0190-Dialer stellen einem nur einen Internetzugang zur Verfügung und zwar zu Preisen, die den Tatbestand des Wuchers problemlos erfüllt !)
eventuell § 134 wegen des Betruges
Weiterhin sollte darauf bestanden werden, daß der Vertrag nach § 242 Treu und Glauben widerspricht.

Aus diesem Grund kann das bereits gezahlte Geld zurückverlangt oder die Zahlung verweigert werden.

Ergebnis
So könnte eine Chance bestehen. Eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht. Vielfach ist die Beweislage schwer und auch die Betreiber und Dienstleister der Rufnummern und/oder Dialer werden nicht freiwillig auf ihre Zahlungen verzichten. Sollte es dann zu einem gerichtlichem Prozeß kommen, ist der Ausgang vielfach ungewiß.

Disclaimer:
Die hier vertretene Rechtsauffassung ist die persönliche Ansicht des Autors und dementsprechend nicht bindend. Ich bezeichne mich als einigermaßen sachkundig in diesem Feld, dies heißt aber nicht, daß es zu diesem Thema nicht andere Meinungen gibt, die ebenfalls vertreten werden, bzw., nach denen Urteile gesprochen werden.
Bei Fragen, Anregungen oder anderen Kontaktierungsgründen bin ich im Trojaner-Forum zu erreichen. Es wird keine Rechtliche Beratung erteilt, da dies nach Deutschem Recht nur durch Anwälte zulässig ist.
Paranoia

(tt) 04.06.2003




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