Sicher & Anonym

WhatsApp Alternative Telegram wurde offenbar von deutschen Behörden ausgehorcht

Pavel Durov
Was weiß Telegram-Gründer Pavel Durov von den Aktionen deutscher Behörden?

Der Messenger Telegram ist bei sicherheitsorientierten Nutzern als Alternative zum Nr. 1-Chat WhatsApp wegen dessen Risiken äußerst beliebt. Offenbar haben Programmierer des Bundeskriminalamts (BKA) ein Programm entwickelt, das eine Schwachstelle in der Telegram Infrastruktur ausnutzte und zur Ausspionierung einer rechtsterroristischen Vereinigung genutzt wurde. Einige Juristen halten dieses Vorgehen für rechtlich fragwürdig.

Trojaner-Info hat Telegram als Alternative zu WhatsApp vorgestellt.  Der Grund sind vor allem die besseren Datenschutz- und Verschlüsselungsfunktionen des Messengers. Dem Portal winfuture.de und Magazin Motherboard.vice.com gemäß haben Deutsche Behörden ein Programm für Telegram entwickelt, um verdächtige Vereinigungen auszuspähen. Im Fadenkreuz: die Oldschool Society: eine rechte Vereinigung, die 2015 vom Bundesinnenministerium verboten wurde. „Ausgepackt“ hat ein Entwickler Michael K., der angibt, bei dem Projekt als „Staatshacker“ beteiligt gewesen zu sein.  

Den Veröffentlichungen zufolge wurde die gesamte Kommunikation von acht Telegram Nutzern ausgehorcht, Gesprächsverläufe auf Telegram verfolgt und ausgewertet. Zwar hat der Messenger eine End-zu-End-Verschlüsselung — diese ist aber nicht in Gruppenchats aktivierbar. Das BKA-Programm, mit der sich Telegram-Kommunikation reproduzieren lässt, versetzt die Behörden demnach in die Lage, Gesprächsverläufe an die Ermittlungsstellen weiterzuleiten. Im Anschluss an die Abhorchaktion wurden einige Mitglieder der Gruppe verhaftet.

Juristen: Aktion gegen Telegram war illegal

Nach Angaben des Artikels knackte Deutschlands höchste Ermittlungsbehörde allein 2015 32 Telegram Accounts. Obwohl dieser rechtswidrige Hack schon den deutschen Innenausschuss beschäftigte, wird dieses Überwachungsprogramm wohl bis heute unverändert eingesetzt.

Im Artikel zitierte Experten sind der Auffassung, dass dieses Vorgehen gegen Telegram außerhalb der geltenden Gesetze stattfand. Der Zweck („Terrorismusbekämpfung“) heiligt die Mittel? Weit gefehlt, im Wesentlichen sprechen diese Argumente für die Illegalität des Telegram-Abhorchaktion:

  • Illegale Identitätstäuschung. „Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden“ legt der Paragraphen 100a der Strafprozessordnung die Grenze für die Ermittlungsbehörden fest. Behörden dürfen sich Daten und Informationen geben lassen — aber nicht selbst mit eigenen Hacks aktiv werden.

  • Die Umgehung des Dienstanbieters. Telegram wurde über den Eingriff der deutschen Behörden nicht informiert. Der Grund: Telegram ist international, technisch dezentral organisiert und schwer erreichbar.  Deutschlands oberste Ermittlungsbehörde weiß im Zweifel gar nicht, wo und wie der Anbieter zur Vorlage eines gerichtlichen Ermittlungsverfahrens erreichbar ist und hat sich ggf. dafür entschieden, diese Verfahrenshürde einfach zu umgehen.

  • Konten von Nutzern deregistrieren. Da die überwachten Nutzer nach dem Hack eine Meldung erhalten, dass ein neues Gerät hinzugefügt wurde, haben sich die Überwacher noch einen weiteren Kniff überlegt, um die Überwachung zu tarnen: Alle bis dato registrierten Geräte werden einfach über den Menüpunkt „Alle anderen Geräte abmelden“ rausgeschmissen. Wer überwacht wird, muss sich neu registrieren, ahnt aber nichts von der Ausspähung. Für den im Artikel zitierten Rechtsanwalt Udo Vetter ist dieses Vorgehen eine „(…) Manipulation der Kommunikationssysteme.“

Eine sehr ausführliche Darstellung der Argumente, die belegen sollen, dass das Vorgehen des BKA gesetzwidrig war, findet sich in diesem Motherboard.vice.com-Artikel.

Die Meinung der Trojaner-Info-Redaktion

Der Telegram-Hack zeigt, dass die Nutzung von Messengern — und nicht nur WhatsApp — ungeachtet geltender Gesetze nicht sicher vor Überwachung von Behörden ist. Die Daten der Kommunikation sind zu verlockend und technisch relativ einfach verfügbar. Die Überwachungszwinge des Staates zieht sich offenbar immer weiter zu — der Bundestrojaner  die Vorratsdatenspeicherung sowie die flächendeckende Videoüberwachung via Gesichtserkennung ab 2020 werden noch nicht das Ende sein. Die geltende Rechtslage zu dem Thema Überwachung mit dem völlig überholten Paragraphen 100a der Strafprozessordnung bedarf der Überarbeitung, Klarstellung und Anpassung an die Kommunikationswege des 21. Jahrhunderts — zum Schutz des Bürgers gegen eine mögliche Willkür des Staates.

Zurück

Diesen Beitrag teilen
Weitere Meldungen zum Thema
oben