Verschlüsselung & Datensicherheit

Konzertierte Aktion gegen das „Darknet“

Konzertierte Aktion gegen das „Darknet“
Im Darknet verbergen Kriminelle ihre Machenschaften

In einer gemeinsamen Aktion sind Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes, von zwölf Bundesländern und zahlreicher ausländischer Partnerdienststellen, gegen mutmaßlichen Betreiber und Nutzer verschiedener deutschsprachiger Underground Economy (UE) –Foren vorgegangen.

Im Rahmen der Aktion, an der ausländische Partnerdienststellen in Bosnien-Herzegowina, der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, Litauen und Russland beteiligt waren, wurden neun verdächtige Betreiber von kriminellen Internet-Marktplätzen vorübergehend festgenommen und mehrere Darknet-Server vom Netz genommen. Darüber hinaus wurde genügend belastendes Material wie Drogen, gefälschte Ausweise, Waffen und Falschgeld von den Beamten sichergestellt.

Auch ausgespähte Daten wie Kreditkarten- und  Online-Banking-Daten und „gehackte“ Zugänge zu verschiedenen Internetdiensten sowie kriminelle Dienstleistungen, beispielsweise die Infektion von Computern mit Schadsoftware oder DDoS-Attacken, Anleitungen zur Begehung von Straftaten („Tutorials“) und illegale Streaming-Dienste waren Ziel der Ermittlungen.

Warum „Darknet“?

Im Darknet, also im Dunkeln, kann man sich gut verbergen. Das ist das Ziel der Teilnehmer an Darknet-Foren, den sogenannten Underground Economy (UE) –Foren. Die Verbindungen werden manuell über ein Peer-to-Peer-Overlay-Netzwerk hergestellt. Damit bietet ein Darknet ein höheres Maß an Sicherheit, da einem Angreifer der Zugriff auf das Netzwerk nicht ohne weiteres möglich ist – oder er im Idealfall gar nichts von der Existenz des Netzwerks weiß. Um neue Personen in das Darknet zu integrieren, müssen diese gewöhnlich von Teilnehmern eingeladen oder akzeptiert werden. Stellenweise ist dies auch nur Teilnehmern möglich, die über Privilegien verfügen.

Zahlreiche Festnahmen

Einen Hauptbetreiber von insgesamt drei UE-Foren, der als Head-Administrator tätig war, und die Schlüsselrolle bei der technischen Verwaltung der Infrastruktur der UE-Foren (Server, Domainverwaltung, Anonymisierung) sowie der Aufrechterhaltung des Forenbetriebs eingenommen haben soll, konnte in Bosnien-Herzegowina durch das High Tech Crime Department Republika Srbska und Directorate of Federation Police Federal Crime Investigation Service Organized Crime Department in Anwesenheit von Beamten des BKA festgenommen und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Weitere mutmaßliche Administratoren deutscher Staatsangehörigkeit wurden im Münsterland und in Niedersachsen festgenommen, sie befinden sich ebenfalls in Untersuchungshaft. Weitere Festnahmen richteten sich gegen zwei Syrer und einen deutschen Komplizen wegen Betäubungsmittelgeschäften. In diesem Zusammenhang wurden Drogen im Wert von ca. einer Viertelmillion Euro sichergestellt.

Beweismaterial sichergestellt

Laut BKA wurde im Zuge der Maßnahmen umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, insbesondere zahlreiche PCs und Speichermedien, eine Schusswaffe sowie Betäubungsmittel. Außerdem beschlagnahmten die Ermittler Bargeld und Vermögenswerte in Höhe von ca. 150.000,00 Euro sowie zwei Bitcoin-Tresore.

Weiterhin ist es dem BKA gelungen, mehrere Server in Frankreich, den Niederlanden, Litauen und Russland, auf denen kriminelle Online-Marktplätze betrieben wurden, zu beschlagnahmen. Auf diesen wurde das nachfolgende Sicherstellungs-Banner hochgeladen:

Sicherstellungsbanner BKA
Sicherstellungsbanner BKA Quelle: BKA

Strafbarkeitslücke geschlossen

Die konzertierten Ermittlungsmaßnahmen im In- und Ausland sind ein bedeutender Schlag gegen die deutschsprachige Underground-Economy-Szene und ein erneuter Beweis dafür, dass es im Internet keine vollständige Anonymität gibt, auch nicht im sogenannten Darknet. Sie unterstreichen zudem die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Internetkriminalität. Bei der internationalen Koordinierung hat die europäische Justizbehörde Eurojust die Ermittlungen maßgeblich unterstützt.

Die im Zuge der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse belegen weiterhin, wie wichtig der - auf Initiative Hessens - neu geschaffene Straftatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB) ist, da der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten auf kriminellen Online-Marktplätzen weit verbreitet ist und hier bislang eine Strafbarkeitslücke bestanden hat.

Zurück

Diesen Beitrag teilen
Weitere Meldungen zum Thema
oben