Konto leer, was nun? Erste Hilfe beim Missbrauch von Online-Banking

Konto leer, was nun? Erste Hilfe beim Missbrauch von Online-Banking
Nachdem der erste Schock verdaut wurde sollten Sie schnell reagieren.

Falls Sie ungewöhnliche oder betrügerische Transaktionen auf Ihrem Konto feststellen oder dieses sogar leergeräumt ist, sollten Sie nicht die Nerven verlieren und ruhig bleiben. So könnte Ihr Maßnahmenplan aussehen.

 

 


1. Sofort das Konto sperren — entweder online oder durch Anruf. Die zentrale kostenlose Rufnummer, mit der in Deutschland Girokarten in nur einer Minute gesperrt werden können, lautet: 116 116. Mehr Infos: http://www.sperr-notruf.de/

2. Rückruf der betrügerischen Überweisung — falls das Geld im Inland transferiert wurde, kann der Transfer rückgebucht werden, sofern der Betrag noch nicht beim Empfänger verbucht ist. Die Sperrung können Sie entweder telefonisch bei der Bank veranlassen oder über die entsprechende Funktion im Online-Banking-Fenster. Falls das abgefischte Geld im Ausland gelandet ist, hilft oft leider als Ultima Ratio nur eine gerichtliche Klage gegen den Empfänger.  

3. Widerspruch gegen Lastschrift — sollte Ihr Konto via Lastschriftverfahren geschädigt worden sein, kann der betroffene Bankkunde bei seiner Bank dagegen acht Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses Widerspruch einlegen und eine kostenfreie Rückbuchung verlangen.

Wichtig: Ein Bankkunde haftet seit 2009 mit höchstens 150 Euro, wenn seine Daten gestohlen wurden. Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit. Das bedeutet, dass jeder Online-Banking-Nutzer verpflichtet ist, seine Bankdaten sicher aufzubewahren, stets umsichtig vorzugehen und zum Beispiel auch niemals Links in verdächtigen Mails zu öffnen. Wer solche Warnungen ignoriert, erhällt in der Regel sein Geld nicht zurück. Dies hat auch ein BGH-Urteil bestätigt (Az. XI ZR 96/11). Ansonsten gelten stets auch die Haftungsbedingungen der Banken.

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