Mobile Security

„WhatsApp Gold“ eine teure Abo – Falle

Es sind Betrüger, die die Beliebtheit des Messengers WhatsApp ausnutzen. Sie versprechen mit „WhatsApp Gold“ eine neue Version mit neuen Funktionen. Wer sich darauf einlässt gerät in eine teure Abo – Falle.

Wie t-online.de berichtete soll „WhatsApp Gold“ eine bessere Audioqualität beim Telefonieren, Gruppen mit bis zu 256 Kontakten, Versand von Bildern in voller Qualität, das Deaktivieren der blauen Häkchen, neue Hintergrundbilder und Admin-Rechte für alle Gruppen bieten. Sogar Virus – Kettenbriefe soll es blockieren.
Um Nutzer vom Nachdenken abzuhalten, wird ihnen vorgegaukelt, das Angebot sei nur 300 Sekunden gültig. "Erzähl schnell 10 Freunden auf WhatsApp über WhatsApp Gold um es zu aktivieren!", heißt es auf der Seite.
Im weiteren Verlauf wird der Nutzer aufgefordert, seine WLAN-Verbindung abzuschalten, sofern sie aktiv ist. Nur dann ist gewährleistet, dass der Drittanbieter die Mobilfunknummer des Nutzers übermittelt bekommt. Über die Nummer kann er dann seine Forderung abrechnen, indem er vorgibt, der Nutzer habe per Klick zugestimmt.
Wer den Anweisungen folgt, bekommt jedoch keine der versprochenen Funktionen, sondern landet auf diversen Gewinnspielen und Abofallen, berichtet "Mimikama.at". Die Zielseite werde von den Betrügern permanent geändert, bei jedem neuen Klicken erscheine eine andere Seite, ein neues Gewinnspiel, eine neue Abofalle.
Nutzer, die auf das betrügerische Angebot hereingefallen sind und auf ihrer Telefonrechnung das Abo eines Drittanbieters finden, sollten den strittigen Betrag nicht bezahlen. Als Rechnungspartner taucht in vielen Fällen die freenet digital GmbH auf, die sich auf solche Abos spezialisiert.
Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, sollten Nutzer die gesamte Rechnungssumme binnen acht Wochen von der Bank zurückbuchen lassen und den um den Abopreis gekürzten Betrag an den Mobilfunkanbieter überweisen. Zeitgleich sollten sie sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung widersprechen. Das ist wichtig, damit der Mobilfunkanbieter die Mahnung für den noch ausstehenden Betrag aussetzt.
Etwas anders verhält es sich bei einer Prepaid-Karte. Hier ist ein bereits abgezogener Betrag in der Regel verloren, denn erfahrungsgemäß weigern sich solche Anbieter, den Betrag zu erstatten. Nutzer müssten ihn einklagen, was sich in den wenigsten Fällen lohnen dürfte. Dennoch sollte der Forderung beim Drittanbieter widersprochen werden.
Um sich künftig zu schützen, können Verbraucher eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Sie verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, sodass dieser keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.
Die Einrichtung der Sperre ist kostenlos und kann formlos beim Mobilfunkanbieter beantragt werden. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Die Deutsche Telekom beantwortet häufige Fragen zum Thema Drittanbieter hier.
Zum Teil werden bereits abgeschlossene Abos von einer Drittanbietersperre ausgenommen. Nutzer müssen das bei ihrem Mobilfunkanbieter erfragen. Bei Prepaid-Karten hilft im Zweifelsfall nur, sich das Guthaben der Karte ausbezahlen zu lassen und Nummer oder Anbieter zu wechseln, damit keine weiteren Abo-Beträge abgebucht werden können.

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