Trotz Karlsruhe-Urteil: Verfassungsschutz soll schnüffeln

Im Februar sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofes für Aufsehen: Darin wurde es Strafverfolgern untersagt, Online-Durchsuchungen bei verdächtigen Personen mittels des sogenannten Bundestrojaners vorzunehmen. Aus Sicht der Bundesregierung gilt das aber nicht für den Verfassungsschutz.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe die Befugnis, zur Erfüllung seiner Aufgaben auch unbemerkt über die Onlineverbindung in Rechner einzudringen, hieß es auf Nachfrage.

Das bisherige Vorgehen in diesem Urteil wurde von der FDP scharf kritisiert: Sowohl Innenexperte Hartfrid Wolff als auch die innenpolitische Sprecherin der Partei, Gisela Piltz, werfen der Regierung Täuschung der Öffentlichkeit vor.

Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings unverhohlen, eine rechtliche Grundlage für das unbemerkte Ausspähen von Computerdaten auch seitens der Strafverfolgungsbehörden zu legen.

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