Neues Jahr, neues Urheberrecht: Tauschbörsen im Visier

Eine Bestimmung des deutschen Urheberrechts, die in der Vergangenheit für Irritationen gesorgt hatte, ist mit Beginn des neuen Jahres konkretisiert worden: Künftig ist auch das Kopieren von "unrechtmäßig zum Download angebotenen" Werken ausdrücklich verboten.

Bislang war lediglich das Kopieren von einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" untersagt. Was genau darunter zu verstehen war, ließ das Gesetz offen. Das führte in den Augen vieler Anwender zu einer paradoxen Situation: Die mit einer versteckten Digitalkamera abgefilmten und qualitativ schlechten Aufnahmen aktueller Filme zu laden, erschien verboten, während von einer legal erworbenen DVD gezogene hochwertige Kopien - je nach Auslegung des Gesetzes - ohne Gewissensbisse über Tauschbörsen geladen werden konnten.

Die Ergänzung der bestehenden Gesetze soll jetzt alle Zweifel ausräumen. Ganz gelungen ist das jedoch nicht. Dass aktuelle Blockbuster, die gerade in den Kinos laufen, grundsätzlich nicht mit Einverständnis der Urheber oder Rechteinhaber zum Download angeboten werden, dürfte außer Frage stehen. Das Gesetz lässt jedoch Lizenzmodelle wie die Creative Commons-Lizenz außer acht, nach der ein freies Verteilen von entsprechend lizenzierten Filmwerken durchaus möglich ist. Wie schon in der Vergangenheit muss der Nutzer weiter auf sein gesundes Augenmaß vertrauen.

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