Einschränken will Michael Glos die Unterdrückung der Rufnummer beim Angerufenen. Unternehmen, die bestimmte Telefonate nach außen mit unterdrückter Rufnummer führen, sollen künftig mit Bußgeldern belegt werden können.
Nicht bedacht hat der Bundesminister allerdings, dass das Fehlen einer Rufnummer es dem Normalbürger enorm erschwert, den Anrufer beweiskräftig zu identifizieren. Zudem bietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bereits eine Handhabe, gegen telefonische Kaltakquise vorzugehen. Unternehmen, die das UWG bislang ignoriert haben, dürften auch von einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes nicht sonderlich beeindruckt sein.