Kinderporno-Sperren: Stoppschild als Anfangsverdacht

Mit den von der Bundesregierung geplanten Sperrungen von Websites, die Kinderpornografie enthalten, die sind offenbar wesentlich weitreichendere Überwachungsmaßnahmen verbunden als bislang bekannt, wie Heise in einem aktuellen Beitrag berichtet. Wer beim Surfen das anstelle der rechtswidrigen Inhalte angezeigte Stoppschild zu sehen bekommt, muss sich demnach auf Post vom Staatsanwalt einstellen - oder schlimmeres.

Ulrich Staudigl, Sprecher des Bundesjustizministeriums, räumte gegenüber Heise online ein, in der Regierung werde eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht gezogen, die dann in Echtzeit durchgeführt werden solle. Im Klartext: Wer beim Surfen auf eine solche Stoppseite gelangt, dessen IP-Adresse wird an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet, die so die Identität des Surfers feststellen und Ermittlungen einleiten können. Staudigl bestätigte gegenüber Heise online, jeder Nutzer müsse mit Strafverfolgung rechnen, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen.

Was sich auf den ersten Blick harmlos anhört, könnte weitreichende Folgen für Beruf und Privatleben hunderttausender völlig unschuldiger Bürger haben: Bereits ein falscher Klick - etwa auf den Link in einer Spam-Mail, auf eine für harmlose Suchbegriffe suchmaschinen-optimierte Website oder eine automatisch in einem Pop-Up oder Pop-Under geladene Seite mit entsprechenden Inhalten - könnte dann zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren führen, das bis hin zu Durchsuchungen der Privatwohnung und des Arbeitsplatzes reicht. Selbst wenn das Verfahren anschließend eingestellt werden müsste, weil den Betreffenden kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, könnten kaum wieder gut zu machende Schäden die Folge sein.

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