Das Urteil war von dem auf Massenmailings spezialisierten Unternehmen e360Insight erwirkt worden, das in den Antispam-Listen der Organisation als bekannter Spamversender aufgeführt war.
Nachdem Spamhaus.org sich geweigert hatte, den Kläger aus den Listen zu streichen und einen angeordneten Schadenersatz zu bezahlen, forderte das Gericht die Registrars auf, den Dienst von Spamhaus einzustellen und die Domain zu deaktivieren.
Spamhaus fürchtet nicht nur um die Organisation, sondern auch um die Postfächer der Nutzer: Milliarden von Spamnachrichten könnten nach Schließung der Domain in die freie Wildbahn geraten. Wie sich die Registrars allerdings tatsächlich verhalten, ist noch völlig offen.