Voraussetzung für den Geldsegen: Der E-Mail-Empfänger schickt per Fax oder gescannt als E-Mail ein Formular an den Absender zurück, in dem er angibt, ob er künftig bereit sei, von diesem Absender Werbe-E-Mails zu empfangen.
Auf dem Formular soll der Empfänger außerdem seine Kontonummer angeben, damit der Werbeversender die versprochene Zahlung leisten kann. Eine Überweisung auf das angegebene Konto solle unabhängig davon erfolgen, ob man künftige E-Mail-Werbung des Versenders wünsche oder nicht.
Auch die eigenhändige Unterschrift des Empfängers wünscht sich der ominöse Absender - die Absichten sind naheliegend: Mit den Kontodaten und der Unterschrift lassen sich leicht Überweisungen vom Konto des arglosen E-Mail-Empfängers fälschen.
Als Absender der E-Mails ist "Germany Online Consult" oder "Consult-Online-AG" angegeben.
Das BSI empfiehlt, die E-Mails zu löschen, und auf keinen Fall zu beantworten.