Urteil: Schwierige Beweislage bei Spam-Vorwurf

"Ich habe die E-Mail nicht versendet." Diese Behauptung gilt es zu wiederlegen, wenn ein mutmaßlicher Absender für den durch Spamversand entstandenen Schaden in die Verantwortung genommen werden soll. Dass das garnicht so einfach ist, musste jetzt die AKUD & Co. Verlagsgesellschaft aus Berlin erfahren.

Der Verlagsgesellschaft ist durch Spam-Nachrichten nach Bekunden des Geschäftsführers ein Schaden von mehreren tausend Euro entstanden. Gegen den mutmaßlichen Absender reichte das Unternehmen Klage ein.

Ermittelt hatte Ginhold den mutmaßlichen Absender mit Hilfe eines Hyperlink in der Werbe-Mail. Dessen Identifikationsnummer (ID) erlaubte eine Zuordnung zu einem virtuellen Konto, welches der Beklagte eingerichtet hatte. Dennoch hat das Landgericht Saarbrücken die Klage abgewiesen. Die Identifikationsnummer reichte dem Gericht nicht als Beweis, und der Beklagte behauptete zudem, die E-Mails nicht verschickt zu haben.

"Wenn derjenige, dem die E-Mail aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile, die er daraus erhält, zuzuordnen wäre, allein durch den Satz ‚Ich habe die E-Mail nicht versendet’ jeden Verdacht ausräumen kann, sehe ich eine neue Welle unverlangter Werbe-E-Mails auf uns zurollen", fürchtet AKUD-Geschäftsführer Jan Ginhold. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

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