Sony-Anwältin: Kopieren ist Stehlen

Jennifer Pariser, Chefanklägerin von Sony BMG, hat sich in einer Zeugenaussage bei einem Filesharing-Prozess weit aus dem Fenster gelehnt. Nach ihrem Rechtsverständnis ist bereits das Kopieren rechtmäßig erworbener CDs ein Fall von Diebstahl.

"Eine Kopie anzufertigen ist nur eine nette Umschreibung für das Stehlen von Musik." Die Sony-Fürsprecherin fordert damit, dass jeder, der eine CD gekauft hat, noch einmal extra für einen Download bezahlen soll, falls er den Titel gerne auf seinem mobilen MP3-Player abspielen möchte.

Unklar ist, ob Pariser mit dieser äußerst restriktiven Haltung für das Label Sony BMG spricht oder lediglich ihr persönliches Rechtsverständnis geäußert hat. Immerhin wäre nach dieser Definition wohl fast jeder Kunde des Plattenkonzerns ein Dieb, falls er die gekaufte Musik nicht ausschließlich vom Original-Datenträger abspielt.

Bemerkenswert ist immerhin, dass Pariser sich mit dieser Äußerung deutlich gegen den allgemeinen Trend stellt, auf DRM-Beschränkungen beim Download von Musik zu verzichten. Nebenbei bemerkt: Selbst restriktive DRM-Systeme gestatten den Nutzern meist einige Kopien, beispielsweise auf einen mobilen Player, für private Zwecke.

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