Gewagtes Startup: Online-Dienst ermöglicht Handel mit gebrauchten MP3s

Das in den USA beheimatete Startup Bopaboo (http://bopaboo.com) muss sich auf gewaltigen Ärger gefasst machen, verteidigt doch gerade die amerikanische Musikindustrie vor Gericht höchst aggressiv ihre Einnahmequellen. Der Handel mit digitaler Second-Hand-Musik dürfte bei den Plattenfirmen wohl auf wenig Gegenliebe stoßen.

Bopaboo bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, Musik aus dem eigenen MP3-Archiv zu verkaufen. Hierfür können Nutzer nach Angaben der Betreiber jegliche DRM-freie Musik auf das Portal hochladen und sie dann zu einem Preis zwischen 25 und 99 Dollar-Cent zum Verkauf anbieten.

Bopaboo selbst verrechnet dann 20 Prozent des Transaktionswertes als Vermittlungsgebühr. Die Erlöse aus den MP3-Verkäufen können die Nutzer anschließend wieder in neue Second-Hand-Musik investieren. Ein Einlösen der gesammelten Credits ist allerdings ausschließlich auf der Bopaboo-Seite möglich.

Ob und wie die Musikindustrie gegen die Plattform vorgehen wird, bleibt abzuwarten. Die rechtliche Situation ist übrigens keineswegs eindeutig: Der Betreiber der Plattform beruft sich auf die sogenannte "First Sale Doctrine", eine Erschöpfungsklausel im US-Copyright. Ihr zufolge kann ein rechtmäßiger Käufer eines geschützten Werks den entsprechenden Medienträger auch weiterverkaufen oder verleihen. Ob der Begriff "Medienträger" auch auf Dateien Anwendung findet, könnte demnächst die Gerichte beschäftigen.

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