Schweizer dürfen DRM-Schutz hacken

In der Schweiz ist das Knacken eines DRM-Schutzes, wie er etwa bei online vertriebener Musik eingesetzt wird, bald nicht mehr verboten, vorausgesetzt, dieser Schutz wird ausschließlich "zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung" umgangen.

Nach der noch ausstehenden Absegnung durch den Nationalrat erhalten die Schweizer eine Ausnahmeregelung zur Umgehung des Kopierschutzes, mit deren Hilfe das Recht auf private Kopien und andere gesetztlich zulässige Vervielfältigungen erhalten werden soll. Zudem soll das Herunterladen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleiben.

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