Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau das Spiel "Dream Pinball 3D" in Online-Tauschbörsen wie eMule oder Gnutella zum Download angeboten hat. Insgesamt sollen seit dem vergangenen Jahr tausende britische Internetnutzer das Spiel illegal aus Tauschbörsen bezogen haben.
In Deutschland sind derartige Urteile aber kaum zu erwarten. "Filesharing ist ein Massenphänomen. Bei der Menge an Tauschbörsennutzern würde eine Verfolgung des Einzelnen das Problem einer Unmenge an Strafverfahren mit sich bringen", stellt Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) fest.
"Wir konzentrieren uns in unserem rechtlichen Vorgehen vor allem auf die Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide, die Ausgangspunkte für die massenhaften Downloads", betont Ehlers.