Trotzdem legten die Redmonder keinen Einspruch mehr ein.
Die Auflagen für den Softwareriesen: Künftig müsse Microsoft seine Programme offenlegen und auch die Lizenzgebühren entsprechend anpassen, nachdem der Gerichtshof der Auffassung war, dass das Unternehmen dem User wichtige Informationen bewusst verschweigen würde.
Doch gerade diese braucht auch die Konkurrenz zur Entwicklung ihrer Software, die auf Computern mit dem Microsoft-Betriebssystem laufen sollen.
Microsoft soll künftig also den Entwicklern von quelloffener Open Source-Software alle Informationen offenlegen, die für Programme notwendig sind, die beispielsweise mit Windows XP oder Vista laufen. Das wiederum lässt sich Microsoft dann 10.000 Euro Gebühr kosten – Patentnutzung exklusive.
Falls Microsoft seine Zusagen nicht einhält, kann das Unternehmen nun nach britischem Recht haftbar gemacht werden. Ohnehin kommen auf Microsoft weitere Strafzahlungen zu, da die Auflagen der Kommissionsentscheidung von 2004 nicht erfüllt wurden. Damals belief sich die Strafe auf rund 280 Millionen Euro.