Handy bringt Jugendliche vor den Kadi

Jugendliche sind vom Alter von 14 Jahren an strafmündig. Darauf weist die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hin und macht dabei insbesondere auf die Verbreitung rechtswidriger Inhalte per Handy aufmerksam.

Strafbar macht sich, wer Minderjährigen Pornografie zugänglich macht - auch dann, wenn er selbst noch minderjährig ist. Bei bestimmten Formen der Pornografie ist auch der bloße Besitz bereits strafbar. Horst Haug, Pressesprecher des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, bezeichnet die strafrechtlichen Folgen als notwendig. "Nach Beschlagnahmung des Handys wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wir wollen aufzeigen, dass die Verbreitung der Videos gesetzeswidrig ist."

Der Hinweis ist ernstzunehmen: Mehr als 90 Prozent aller zwölf- bis 19-Jährigen besitzen ein eigenes Handy, knapp zwei Drittel davon eines, mit dem sich multimediale Inhalte abspielen lassen. Der Austausch von Videoclips und Bildern via Handy ist daher unter Jugendlichen weit verbreitet.

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