Hackerparagraf: Wissenschaftler hinter Gittern?

Ein Risiko für Unternehmen, Forschung und Lehre gleichermaßen sieht die Gesellschaft für Informatik im Gesetzesentwurf zu Paragraf 202c des Strafgesetzbuches, dem "verschärften Hackerparagrafen".

Die Verschärfung der gesetzlichen Regelung sieht vor, dass "künftig mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden soll, wer eine Straftat vorbereitet durch das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder Zugänglichmachen von ... Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer entsprechenden Tat ist", heißt es in der Aussendung der GI.

Solche Programme und Tools sind nach Ansicht der GI jedoch unerlässlich, um die IT von Unternehmen auf Sicherheitslücken überprüfen zu können und werden auch in Forschung und Lehre benötigt, damit Studenten an praktischen Beispielen lernen können, IT-Systeme abzusichern. Künftig sei es unmöglich, Schwachstellen zu lokalisieren oder Portscanner sowie andere Sicherheitstools zu verwenden, um die Wirksamkeit von Patches zu überprüfen. Design, Entwicklung, Vertrieb, Besitz und Nutzung derartiger Tools werden mit dem Gesetz strafbar, unabhängig von der Intention des Betroffenen.

Der Regierungsentwurf wurde im Bundestag bereits ohne Debatte verabschiedet. Die GI appelliert nun an den Bundesrat, zu verhindern, dass der Entwurf in der bestehenden Form zum Gesetz wird.

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