Kriminelle pochen auf Urheberrecht

Auch Kriminelle legen Wert auf den Schutz ihres geistigen Eigentums. Einige, durchaus amüsante, Beobachtungen konnte Sicherheitsunternehmen Symantec in dieser Hinsicht machen.

So verbieten die Autoren von Schadsoftware in ihren "Lizenzbestimmungen" zum Beispiel Handlungen wie die De-Kompilierung oder die kommerzielle Weitergabe der Programme, mit denen die von Schadsoftware befallenen Rechner ferngesteuert werden können.

Freilich dürften sich die "Urheber" schwer tun, gegen Verstöße gerichtlich vorzugehen. Doch für den Fall der Zuwiderhandlung haben sich die Autoren andere Strafen einfallen lassen: "Bei bemerkten Verstößen gegen die Vereinbarung verliert der Kunde jeglichen technischen Support. Außerdem wird der Binärcode seines Bots sofort an Antiviren-Anbieter geschickt", heißt es beispielsweise in den Nutzungsbedingungen des Bot-Paketes "Zeus", wie Symantec-Forscher Liam O'Murchu berichtet.

Die Volksweisheit, der zufolge eine Krähe einer anderen kein Auge aushackt, scheint auf die cyberkriminelle Szene allerdings nicht zuzutreffen: Tatsächlich würden Cyber-Kriminelle miteinander um die Kontrolle kompromittierter Computer kämpfen, so Guy Bunker, Sicherheitsexperte bei Symantec, "zum Beispiel suchen sie nach Schwachstellen im Code der Bot-Programme, um auf diese Weise die Computer von anderen Gruppen zu übernehmen."

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