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Verbraucherzentrale stellt WhatsApp wegen Facebook-Verknüpfung Unterlassungserklärung

Verbraucherzentrale stellt WhatsApp wegen Facebook-Verknüpfung Unterlassungserklärung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband erteilte WhatsApp eine Abmahnung

Eine Abmahnung erhielt WhatsApp von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Dieser stellte kritisch fest, dass der Messenger-Dienst mittels geänderter Datenschutzbestimmungen persönliche Daten an Facebook weitergeben wolle. Die Änderungen der Nutzungs-und Datenschutzbestimmungen bei WhatsApp hält man zudem für größtenteils unzulässig.

 

Verbraucherschützer fordern Unterlassungserklärung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Änderungen der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen bei WhatsApp für größtenteils unzulässig. Besonders kritisch sehen die Marktwächter, dass auch Telefonnummern von Nutzern an den Mutterkonzern Facebook weitergegeben werden, die selbst den Messenger-Dienst gar nicht nutzen. Es genügt, wenn sie im Adressbuch eines WhatsAppers stehen, informierte n-tv.de.

Aus den vorgenannten Gründen hat der vzbv dem Unternehmen eine Abmahnung erteilt. Zudem wurde bis zum 21.September eine Frist gesetzt eine Unterlassungserklärung abzugeben mit dem Ziel die angemahnten Rechtsverstöße zu beseitigen.

Einwilligungserklärung rechtswidrig

Laut Pressemitteilung des vzbz heißt es zur vorgefertigten Einwilligungserklärung, dass auch diese nicht rechtens ist. Dazu heißt es:

"Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt"

"Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden."

Laut Verbraucherschutzverband dürften Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten.

WhatsApp verliert Unabhängigkeit

Zur Unabhängigkeit des Messenger-Dienstes WhatsApp kommentierte vzbv-Chef Klaus Müller:

"Bei der Übernahme 2014 von Whatsapp hat Facebook öffentlich bekundet, dass der Dienst unabhängig bleiben solle"

"Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei Whatsapp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht."

Zudem heißt es von Müller, dass es ein schleichender Trend sei, dass die Verbraucher immer weiter die Hoheit über Daten verlieren. Dem vzbv stehen in diesem Zusammenhang nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung dem entgegenzuwirken. Seitens der Verbraucherschützer fordert man eine Verbandsklagebefugnis, um schneller reagieren zu können. Derzeit kann in vielen Fällen nur der direkt betroffene Nutzer klagen.

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