Mobile Security

Abzocke per Smartphone: Wie werde ich mein Abo los?

Abzocke per Smartphone: Wie werde ich mein Abo los?
Mit einer Drittanbieter-Sperre können sich Nutzer vor "Abo-Abzocke" schützen

Es geht blitzschnell, einmal die verkehrte Taste gedrückt und schon hat man sich ein kostspieliges Abo eingehandelt. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps wie man ein „aufgezwungenes“ Abo wieder loswird. Grundlage dafür ist der Kundenschutz laut geltendem Telekommunikationsgesetz.

Wie die Verbraucherzentrale NRW erläutert, wird ein Vertrag erst wirksam wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet. Ein Passus, der immer gut lesbar und mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z. B. "Kaufen") beschriftet sein muss.

Doch hier wird die Verschleierungstechnik in der Werbung wirksam. Wie es heißt, wissen viele Nutzer am Monatsende gar nicht, woher der Posten auf der Mobilfunkrechnung überhaupt stammt. Denn die eigentlichen Abo-Betreiber ("Drittanbieter") sind meist gar nicht zu erkennen - auf der Rechnung findet man in vielen Fällen den Namen einer Abrechnungsfirma, die für den Abo-Betreiber die Abrechnung vornimmt. Die Rechnung selbst schließlich ist die ganz normale Telefonrechnung des eigenen Mobilfunkunternehmens, das somit ein weiteres Glied in der Abrechnungskette bildet.

Drittanbieter-Sperre schützt

In diesem Fall kann sich jeder Teilnehmer auf das geltende Telekommunikationsgesetz berufen. Darin heißt es:

Im Teil 3-Kundenschutz (§§43a-47b) im §45d Netzzugang

(3) Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. (Quelle: dejure.org)

Folgende Maßnahmen werden von den Verbraucherschutz-Experten empfohlen:

  • Sperre einrichten: Um sich gegen derartige Überrumpelungs-Taktik zu schützen sollte man eine Drittanbieter-Sperre einrichten. Diese dient zum Schutz vor unbekannten Abo-Betreibern. Die Verbraucherzentrale NRW stellt hierzu einen Musterbrief bereit.
  • Abo-Betreiber ausfindig machen: Die Identität des Abo-Betreibers erfragen – hierzu an den in der Rechnung aufgeführten Kontakt wenden (telefonisch oder per E-Mail).
  • Abo stoppen: Das ungewollte Abo bei der Abrechnungsfirma (oder direkt beim Abo-Betreiber) deaktivieren (online oder per Musterbrief). Per Brief kann dies zusammen mit dem nächsten Punkt erfolgen!
  • Betrag zurückfordern: Beim Abo-Betreiber die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern (per Musterbrief). Dies kann zusammen mit dem Stoppen des Abos (vorheriger Punkt) erfolgen.

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