Die DEUTSCHEN Trojaner-Seiten
 
Home
Presseerklärung - IVNM - Interessenverband Neue Medien

Der IVNM - Interessenverband Neue Medien - äußert sich anlässlich der aktuellen Diskussion zum Thema "Dialer" und der damit verbundenen Problematik.

Grundsätzlich halten wir das kostenpflichtige Einwahltool per Servicenummer (Dialer) als Zahlungssystem für geeignet, da es den Interessen der Verbraucher entgegenkommt: Es ermöglicht eine einfache Zahlung bei weitestgehender Anonymität des Verbrauchers. Aufgrund dieser Vorteile ziehen die meisten Verbraucher das Zahlungssystem Dialer einer Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte vor. Viele der im IVNM zusammengeschlossenen Unternehmen setzen Dialer als Zahlungsinstrument ein, deshalb ist auch unser Verband in diese Diskussion involviert. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass nur ein vertrauensvoller Umgang mit dem Verbraucher diesen als Konsumenten für Internetangebote auch unserer Mitglieder erhält. Nur ein Verbraucher, der im ausreichenden Maße vorab über den Inhalt eines Angebotes und dessen Preis informiert ist, wird dieses Angebot auch weiterhin gerne nutzen. Der IVNM empfiehlt hierbei seinen Mitgliedern die konsequente Umsetzung des Kodex der FST e.V.

Der IVNM begrüßt die Äußerungen der Verbraucherministerin Renate Künast, sieht jedoch die Verantwortung für Maßnahmen die mehreren Institutionen:
Die Politik ist aufgefordert, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem globalen Charakter des Internets Rechnung tragen. Die Verbände, wie der IVNM, stehen vor der Aufgabe, eine wirksame Selbstkontrolle im Internet weiter zu etablieren und schließlich ist es erforderlich, die Ermittlungsbehörden in die Lage zu versetzen, kompetent, schnell und flexibel zu handeln.

Für einen wirksamen Verbraucherschutz ist eine effektivere Zusammenarbeit von Verbänden und Politik dringend erforderlich.

Wir betrachten es als unsere Aufgabe, einen Kodex zu entwickeln, der verbindliche Verhaltensregeln für unsere Mitglieder enthält, um so eine wirksame Selbstkontrolle der Anbieter und Webmaster zu gewährleisten.

Eine Selbstkontrolle als vorbeugende Maßnahme ist schon allein deshalb von Vorteil, weil es schwierig ist, gegen die missbräuchliche Verwendung eines Dialers im Nachhinein vorzugehen: Im Falle eines Missbrauchs muss der Betreiber zunächst Kenntnis von dem konkreten Fall erlangen, um tätig werden zu können. Aber auch dann müssen zunächst einmal die rechtliche Zulässigkeit des beanstandeten Angebots und die Verantwortung des jeweiligen Webmasters geprüft werden, um etwaige Haftungsansprüche auszuschließen.

Grundsätz bleibt jedoch festzuhalten: Die überwiegende Mehrzahl der Angebote im Internet ist seriös. Achten Sie darauf, dass sie vorab über die Preise und das Angebot ausreichend informiert sind und vergewissern sie sich, ob sie anhand eines Impressums über den Anbieter informiert werden, dann sollte einem genussvollen und erlebnisreichen Umgang mit dem Internet nichts mehr im Wege stehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Astrid Hilgemann. IVNM
e.V. i.Gr.
Tel.: 030 31013358. E-mail: hilgemann@ivnm.de

Infos und Schutz gegen unerwünschte Dialersoftware

(tt) 20.03.2002