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Leistungsschutzrecht unter Kritik

Leistungsschutzrecht unter Kritik
Internetkonzerne wie Google weigern sich die Verwertung von Pressetexten zu bezahlen

Verleger möchten mit dem Leistungsschutzrecht den Suchmaschinen-Giganten Google zur Zahlung verpflichten. Gründe dafür sind die Veröffentlichung von Pressetexten und Bildern. Doch Richter sehen das Gesetz kritisch und beklagen Ungenauigkeiten. auch fehle die "Absegnung" der EU.

Streit zwischen Google und Verlagen

Deutsche Verlage und Google befinden sich im Streit über die Veröffentlichung von Pressematerialien. Eine Lösung scheint dabei nicht in Sicht. Wie t-online.de dazu darlegte, vertagte das Landgericht Berlin nach einer Verhandlung am 7.02.2017 das Verfahren.

Nach weiteren vier Wochen wird nun beiden Parteien Gelegenheit gegeben, sich nochmals zum Thema zu äußern. Ob es dann Anfang März zu einem Urteil kommen wird ist noch unklar.

Die Streitpunkte

Ob der US-Konzern Google Online-Inhalte der Medienhäuser gegen Entgelte verwertet, müssen letztlich Juristen entscheiden. Lehnen die Richter eine solche Zahlung ab, kann es zum Scheitern des viel kritisierten Gesetzes kommen. Weiter heißt es dazu, dass es anderenfalls zu einem jahrelangen Rechtsstreit kommen würde. Das bedeutet, gibt das Gericht der Klage von Axel Springer, Handelsblatt & Co. allerdings statt, würden die Pressehäuser Auskunft über die Google-Umsätze in Deutschland und dann Schadenersatz fordern.

Das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht bildet den Dreh-und Angelpunkt des neuerlichen Streits. Auf der einen Seite steht die Verwertungsgesellschaft VG Media mit Verlagen wie Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Dagegen stehen Suchmaschinen wie Marktführer Google, die nicht zahlen wollen. Sie führen an, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und diesen damit zu Werbeeinnahmen verhelfen.

Ein Richter übt Kritik

Wie verlautete äußert sich Richter Peter Scholz äußerst kritisch zu dem Gesetz. Er beklagt Ungenauigkeiten und Unschärfen. Daneben kritisiert Scholz, dass die EU die Regelung hätte absegnen müssen:

"In meinen Augen ist das ein sehr schlechtes Gesetz, das viele Frage aufwirft."

"Wir sind der Meinung, dass das Gesetz hätte notifiziert werden müssen."

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