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Konsumentenschützer warnen vor Sprechpuppe

Konsumentenschützer warnen vor Sprechpuppe
Die Sprechpuppe Cayla kann auch hören und gibt Informationen weiter, Bildquelle: myfriendcayla.de

Ein hohes Datenschutzrisiko sehen Konsumentenschützer in der sprechenden Puppe „My Friend Cayla“ des Herstellers „Genesis Toys“.  Das interaktive Spielzeug kann sich über eine App mit dem Internet verbinden und Antworten auf Kinderfragen geben. Kritiker sehen hier ein Datenschutzrisiko und warnen vor einer solche Spionin im Kinderzimmer.

Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht Produkt kritisch

Die Puppe, die bereits seit zwei Jahren auf dem Markt erhältlich ist, verfügt über Mikrofon, Spracherkennung, Netzwerkzugang und lässt sich über eine Applikation (iOS und Android) steuern, wie wienerzeitung.de unter Berufung auf den VKI berichtete. Daneben kritisiert auch die norwegische Verbraucherorganisation (Forbrukerradet) technische Sicherheitslücken und "bedenkliche" Datenschutzklauseln bis hin zur Verletzung der Privatsphäre und dem Vorwurf der Schleichwerbung.

Worin besteht das Sicherheitsrisiko?

Kritische Stimmen kommen dazu vom VKI, so heißt es dazu von Ulrike Docekal:

Mit einem bluetoothfähigen Smartphone könne

 "jeder ganz leicht durch die eingeschaltete Puppe sprechen und auch alles in ihrem Umfeld mithören", weil die Verbindung völlig ungesichert sei. "Dieses Sicherheitsrisiko muss dem Unternehmen schon länger bekannt sein, denn es gibt genug Berichte im Internet, in denen von einem ,Hack' der Puppe berichtet wird, zum Beispiel in einem BBC-Beitrag von Jänner 2015. Geändert hat sich aber wenig"

"Alles, was die Kinder der Puppe erzählen", werde an die US-Firma "Nuance Communications" übermittelt.

Der VKI will gegen derartige Geschäftspraktiken vorgehen wie sie in den AGB verankert sind. Das betrifft insbesondere die Nutzung der ermittelten Daten für zielgerichtete Werbung wie deren Weitergabe an Dritte. Neben einprogrammierten Gesprächstexten rede Cayla ungefragt auch darüber, wie sehr sie zum Beispiel Disneyfilme liebe - der App-Hersteller "Toy Quest" stehe in Geschäftsbeziehung zu Disney. Auch hier prüfe der VKI ein rechtliches Vorgehen, heißt es.

"Es ist in unseren Augen wesentlich, dass vor allem bei Kindern, die hier besonders schutzbedürftig sind, auf die Einhaltung der Persönlichkeits- und der Konsumentenschutzrechte geachtet wird",

so Docekal.

Der VKI rät Kunden

"Reden Sie mit Ihrem Kind darüber, was das Spielzeug kann und was es bedeutet, dass es mit dem Internet verbunden ist. Lassen Sie die Puppe nicht eingeschaltet herumliegen, sie funktioniert wie ein Bluetooth-Kopfhörer, und Fremde können einfach via Bluetooth die Verbindung zur Puppe herstellen."

Daneben ist es wichtig im Falle von Bedenken, beim Handel und beim Hersteller Beschwerde einzulegen.

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