Gesetz verstößt gegen mehrere Artikel des Europarechts
Es ist zwar berechtigt, dass Heiko Maas deutsches Recht im Internet durchsetzen möchte, doch dessen Vorgehensweise steht in der Kritik. Sie stünde, wie es dazu auf gulli.com heißt, in starkem Kontrast zu essentiellen Werten und Rechten.
Zur Herbeiführung einer Klärung strittiger Fragen, im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Gesetzentwurfs hat der Branchenverband Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom) ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sich mit der Frage beschäftigen sollte, ob das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Ergebnisse des Gutachtens sind eindeutig. Aus Sicht von Gerald Spindler von der Universität Göttingen verstößt Deutschland mit dem Gesetz gegen gleich mehrere Artikel des Europarechts.
Kritisches Gutachten
Wie dazu verlautet kritisiert Spindler im Gutachten sowohl die kurzen Fristen, die Betreiber Sozialer Netzwerke und anderer Provider dazu zwingen sollen, “offensichtlich illegale” Inhalte in nur 24 Stunden zu löschen, als auch die Ausweitung auf Unternehmen, die keinen Firmensitz in Deutschland haben. Laut der Interpretation von Spindler verstoße Deutschland damit klar gegen Artikel 3 und Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinien, die besagen, dass Mitgliedstaaten die rechtliche Hoheit über lokale Unternehmen halten und Deutschland nicht einfach deutsches Recht in andere EU-Staaten exportieren kann.
Laut Spindler ist auch die im Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorgesehene Auskunftspflicht nicht in Übereinstimmung mit den Ansichten des Europäischen Gerichtshofes. So sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen wie Facebook Auskunft über die Identität eines Nutzers geben müssen, wenn eine Beschwerde gegen den Nutzer vorliege und das ohne richterlichen Beschluss!